Zweimal wurde ihre Klimaklage bereits abgeschmettert, nun möchte Greenpeace Norwegen vor dem Oberste Gericht des Landes zur Rechenschaft ziehen.
Greenpeace
In einer friedlichen Protestaktion besteigen Greenpeace-Aktivisten aus Norwegen, Schweden, Dänemark und Deutschland die Ölplattform West Hercules. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Greenpeace klagt gegen Norwegen wegen verfassungswidriger Zulassungen von Ölbohrungen.
  • Die Klage war bisher erfolglos, nun soll es vor das Oberste Gericht des Landes gehen.
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Greenpeace und weitere Umweltschützer wollen ihre in Norwegen eingereichte Klage gegen Arktis-Ölbohrungen vor das Oberste Gericht des Landes bringen. Dazu reichten sie am Montag ihre Berufungsunterlagen beim Gerichtshof in Oslo ein, wie die Kläger auf Facebook bekanntgaben. Bohrungen in unberührten Gebieten seien in Zeiten des Klimanotstandes inakzeptabel, erklärte der Leiter von Greenpeace Norwegen, Frode Pleym. «Wir hoffen und glauben, dass der Oberste Gerichtshof die Klimakrise als globales Problem und Norwegens erheblichen Beitrag dazu anerkennen wird.»

Ob das Gericht eine Anhörung zu der Klimaklage ansetzt, ist noch unklar. Greenpeace rechnet mit einer Entscheidung dazu im Frühjahr.

Greenpeace klagt wegen verfassungswidrige Zulassung von Ölbohrungen

Greenpeace, die norwegische Umweltschutzorganisation Natur & Jugend und zwei Unterstützerorganisationen reichten gegen den norwegischen Staat Klage ein. Sie sind der Meinung, jener habe mit der Zulassung von Ölbohrungen in der arktischen Barentssee das Klimaschutzabkommen von Paris verletzt.

Zudem habe Norwegen mit dem Entschluss mit seinem Grundgesetz gebrochen, das den künftigen Generationen eine gesunde und sichere Umwelt garantiere. Norwegen hatte 2016 erstmals seit 20 Jahren neue Ölbohrungen gestattet. Laut Greenpeace war dies fast zeitgleich mit der norwegischen Ratifizierung des Weltklimaabkommens. Die Umweltschützer erhoffen sich von dem Verfahren letztlich einen Präzedenzfall für künftige Klimaklagen.

Paragrapf 112
Das norwegische Gericht sieht in den Zulassungen keinen Verstoss gegen den, als Umweltparagrafen bekannten, Paragrafen 112 der norwegischen Verfassung. Greenpeace möchte nun mit der Klage vors Oberste Gericht des Landes. - dpa

Die Klage war bereits vor zwei norwegischen Gerichten gescheitert, zuletzt vor gut einem Monat vor einem Berufungsgericht in Oslo. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Staat habe mit der Erlaubnis neuer Ölbohrungen nicht gegen die norwegische Verfassung verstossen. Die Kläger werteten das Urteil dennoch als Teilerfolg. Dies, weil das Gericht unter anderem bestätigt habe, dass derzeitige und künftige Generationen ein Recht auf eine gesunde Umwelt hätten.

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