Gericht

    Zürcher Tramchauffeur steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Zürich,

    Ein 55-jähriger Tramchauffeur muss sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

    Ein 55-jähriger Tramchauffeur muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er habe «nicht alles unternommen», um die Kollision mit einem 85-jährigen Touristen zu verhindern. (S...
    Ein 55-jähriger Tramchauffeur muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er habe «nicht alles unternommen», um die Kollision mit einem 85-jährigen Touristen zu verhindern. (S... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Ein 55-jähriger Tramchauffeur muss sich heute Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er «nicht alles getan» habe, um die Kollision mit einem Touristen aus Amerika zu verhindern.

    Der Unfall passierte am 30. Oktober 2023, als der Tramchauffeur mit einem «Flexity» der Linie 14 vom Stampfenbachplatz stadtauswärts unterwegs war. Das Unfallopfer, ein 85-jähriger Tourist aus Amerika, war gerade aus seinem Hotel getreten und wollte etwas weiter oben die Stampfenbachstrasse überqueren.

    Weil der Tourist das herannahende Tram nicht bemerkte, liess der Chauffeur 23 Meter vor der Unfallstelle die Warnglocke klingeln – ohne Ergebnis. Der 85-Jährige setzte ohne nach links und rechts zu blicken zum Überqueren der Geleise an.

    Der Chauffeur setzte seine Fahrt mit gleichem Tempo fort und musste schliesslich notfallmässig bremsen. Die Kollision konnte er dennoch nicht verhindern. Der 85-jährige wurde erfasst, zu Boden geschleudert und erlitt ein schweres Schädelhirn-Trauma.

    Vier Tage später starb der Amerikaner

    Vier Tage später starb der Amerikaner im Spital. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung, weil der Chauffeur «nicht alles unternommen» habe, um die Kollision zu verhindern.

    Gemäss Anklageschrift hätte der VBZ-Chauffeur ahnen müssen, dass sich der Fussgänger «nicht richtig verhalte». Schliesslich habe der 85-Jährige auch nach Betätigen der Warnglocke nicht in Richtung des Trams gesehen.

    Trotzdem sei der Chauffeur mit gleichem Tempo weitergefahren, bis zur Notbremsung. Hätte der Chauffeur das Tempo früher reduziert und früher abgebremst, hätte die Kollision gemäss Anklage ohne Weiteres verhindert werden können.

    Staatsanwaltschaft fordert bedingte Geldstrafe

    Sie fordert für den Chauffeur eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Anträge der Verteidigung werden erst beim Prozess bekannt.

    Mehr zum Thema:

    Weiterlesen

    revolut
    69 Interaktionen
    Auch Schweizer möglich
    sdf
    45 Interaktionen
    «Meist vorsätzlich»

    MEHR GERICHT

    3 Interaktionen
    St. Gallen
    5 Interaktionen
    «Vernachlässigt»
    Brian
    1'110 Interaktionen
    Brian enttäuscht

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    ZSC Lions National League
    National League
    Teaser
    50 Interaktionen
    Richtungswahl
    Red Bull
    3 Interaktionen
    Zürich
    a
    3 Interaktionen
    Frecher Penalty