Gericht

Einreiseverbot gegen Martin Sellner aufgehoben

Keystone-SDA
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Stadt St. Gallen,

Gegen den österreichischen Rechtsextremen Martin Sellner wurde im 2024 ein Einreiseverbot verhängt. Ein Gericht hat dieses nun nachträglich aufgehoben.

Martin Sellner gestikuliert vor Polizei
Martin Sellner, Anführer der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich, plante Ende 2024 einen Auftritt in der Schweiz. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Einreiseverbot gegen Martin Sellner auf.
  • Das Verbot sei nicht gerechtfertigt gewesen.
  • Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

Das vom Bund verhängte Einreiseverbot für den österreichischen rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner im vergangenen Oktober war nicht gerechtfertigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die schweizerische, als rechtsextrem geltende Organisation Junge Tat hatte den Österreicher letztes Jahr zu einem Vortrag eingeladen. Dieser sollte am 19. Oktober gehalten werden. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) verhängte am 10. Oktober jedoch ein 18-tägiges Einreiseverbot für Sellner. Als derselbe am Vortragstag dennoch einreiste, wurde er von der Thurgauer Polizei abgeführt.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Donnerstag publizierten Urteil fest, allein aus dem Umstand, dass Sellner mit der Gruppierung Junge Tat in Erscheinung trete, könne keine Unterstützung von gewalttätig-extremistischen Straftaten für ihn abgeleitet werden. Man könne nicht auf eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Schweiz schliessen. Das Verbot bewirke letztlich ein Redeverbot.

Hintergrund der Strafverfahren gegen die ersten sechs Mitglieder der Jungen Tag waren Störaktionen gegen eine Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder und einen Pride-Gottesdienst im Jahr 2022 in Zürich.

«Kein Zusammenhang»

Hast du den Fall um Martin Sellner verfolgt?

Wie aus dem Urteil hervorgeht, verneinte das Fedpol in einer E-Mail an die Kantonspolizei Zürich vom 30. September 2024 eine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz durch Sellner. Ein Einreiseverbot lasse sich nicht rechtfertigen, schrieb das Fedpol weiter. Bereits im März des gleichen Jahres hatte das Fedpol trotz Anfrage der Zürcher Kantonspolizei auf ein Einreiseverbot verzichtet.

Teilnahme an Geheimtreffen

Das Bundesverwaltungsgericht geht ausführlich auf die Person Sellner und dessen Hintergrund ein. Es schreibt, der Österreicher politisiere am äusseren rechten Rand. In seinem aktuellsten Buch formuliere er Vorschläge zur «Remigration» von Ausländern. Sellner nahm im November 2023 als Redner an einem Geheimtreffen der rechten Szene zum Thema Remigration in einem Hotel bei Potsdam/D teil. Diese Versammlung löste nach ihrem Bekanntwerden ein grosses mediales Echo aus.

Sellner ist ausserdem Teil der identitären Bewegung Österreichs (IBÖ), wie das Gericht weiter ausführt. Laut dem österreichischen Verfassungsschutzbericht 2023 handle es sich bei der IBÖ um die zentrale Gruppierung der «Neuen Rechten». Das übergeordnete Ziel solcher Gruppierungen sei die Überwindung der herrschenden demokratischen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Ordnung.

Martin Sellner
Martin Sellner sei über den Bodensee abgeschoben worden, sagt er auf X. (Archivbild) - X/@Martin_Sellner

Es werde gezielt meinungsbildend auf den öffentlichen Diskurs eingewirkt, um die gesellschaftliche Deutungshoheit über politische Begrifflichkeiten und Narrative zu erlangen. Die oft hetzerische Propaganda gleiche dabei einer «geistigen Brandstiftung», wie der österreichische Verfassungsschutz weiter schreibt.

Obwohl eigentlich kein aktuelles, praktisches Interesse des Beschwerdeführers an einem Entscheid mehr bestand, ist das Bundesverwaltungsgericht auf die Sache eingetreten.

Grund dafür ist, dass sich grundlegende Rechtsfragen stellten. Diese könnten jederzeit wieder aufgeworfen werden, ohne dass ein rechtzeitiger gerichtlicher Entscheid möglich wäre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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