Seit 70 Jahren verkauft der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt an Ostern seine «Goldhasen» in Deutschland. Hat ein Konkurrent seine Hasen rechtswidrig in eine gleiche Goldfolie verpackt?
Für den «Goldhasen» des Schweizer Süsswarenhersteller Lindt & Sprüngli geht es erneut vor Gericht.
Für den «Goldhasen» des Schweizer Süsswarenhersteller Lindt & Sprüngli geht es erneut vor Gericht. - Annette Riedl/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Noch beliebter als Nikoläuse und Weihnachtsmänner aus Schokolade sind bei den Deutschen die Osterhasen: Mehr als 130 Millionen Schokohasen wurden laut Bundesverband der Süsswarenindustrie dieses Jahr im Inland verkauft.

Marktführer ist das Schweizer Unternehmen Lindt & Sprüngli, das seinen in Goldfolie gekleideten Osterhasen schon seit 1952 in Deutschland anbietet – und vor Gericht für Artenschutz kämpft. Auf Weisung des Bundesgerichtshofs verhandelt das Oberlandesgericht München heute erneut darüber.

Der 29. Zivilsenat muss prüfen, ob ein von Lindt verklagter Konkurrent – die zur Thüringer Viba sweets gehörende Allgäuer Confiserie Heilemann – die Markenrechte des «Lindt-Goldhasen» verletzt hat. Konkret geht es dabei um den Goldton der beiden verwendeten Folien und die mögliche Verwechslungsgefahr. Dass der von Lindt verwendete Goldton Markenschutz geniesst, das hat der BGH bereits entschieden – entgegen einem vorangegangenen OLG-Urteil.

Heilemann vertrieb in der Ostersaison 2018 ebenfalls einen sitzenden Schokoladenhasen in einer goldfarbenen Folie. Der Schweizer Traditionskonzern fordert von der Konkurrentin, ihren Goldhasen nicht mehr zu vertreiben und mit Blick auf Schadenersatz Auskunft über ihre Geschäfte damit zu geben.

Streit um einen Goldton

Das Landgericht München hatte 2019 Lindt Recht gegeben: Der Goldfarbton des Schokohasen sei durch lange Nutzung und intensive Werbung eine Farbmarke geworden. Das Oberlandesgericht hatte die Klage 2020 aber als unbegründet abgewiesen. Anders als «Nivea Blau», «Telekom-Magenta» oder «Milka-Lila» gehöre der Goldton nicht unmissverständlich zu Lindt. Der Schokoladenhersteller habe auch andersfarbige Produkte im Sortiment.

Dagegen entschied der BGH in letzter Instanz, die Farbe des «Goldhasen» sei so bekannt, dass sie Markenschutz geniesst. Der Farbton werde von 70 Prozent der Verbraucher dem Schweizer Chocolatier zugeordnet. Er habe sich durch seine lange und intensive Benutzung am Markt als Marke durchgesetzt und «Verkehrsgeltung erlangt».

Dass Lindt das Gold nicht für alle Produkte verwendet und dass der «Goldhase» noch andere charakteristische Merkmale hat wie das rote Halsband mit Glöckchen, tue nichts zur Sache. Damit verwiesen die Karlsruher Richter den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG München zurück.

Ähnliche Konkurrenzprodukte

Lindt produziert nach eigenen Angaben jährlich inzwischen rund 150 Millionen «Goldhasen» in über 50 Ländern. Lindt wehrt sich seit Jahren gegen allzu ähnliche Konkurrenzprodukte. Die goldenen Schokohasen des fränkischen Schokoproduzenten Riegelein durften nach zwei BGH-Urteilen bleiben.

Vor vier Wochen hat das das Schweizer Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass der Discounter Lidl seine Goldhasen in der Schweiz wegen Verwechslungsgefahr mit Lindts Goldhasen nicht mehr verkaufen darf.

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