Gesetz

Geschlechtsänderung soll in Deutschland einfacher werden

Keystone-SDA
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Deutschland,

In Deutschland soll es künftig einfacher werden, seinen Namen und sein Geschlecht beim Standesamt selbst zu bestimmen.

Berlin
Lisa Paus und Marco Buschmann stellen das Selbstbestimmungsgesetz vor. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Sein Geschlecht und Vorname soll jeder Mensch in Deutschland selbst bestimmen können.
  • So soll auch das Verfahren dafür beim Standesamt vereinfacht werden.
  • In Berlin liegt den Bundesministerien ein Gesetz für diese Schritte vor.

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen können. Das Verfahren beim Standesamt soll deshalb einfach werden.

Das sieht ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellen-Gesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäss und diskriminierend empfunden wird.

Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht-binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht verlangt werden.

Sonderregelung für Minderjährige

Inter-Menschen sind Menschen, deren körperliches Geschlecht nicht der medizinischen Norm von männlichen oder weiblichen Körpern zugeordnet werden kann. Es bewegt sich in einem Spektrum dazwischen bewegt. Als nicht-binär bezeichnet man Menschen, die weder eine männliche noch eine weibliche Geschlechtsidentität haben. Transmenschen fühlen sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.

Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heisst dem von den beiden Ministerien: «Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl - wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht - die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.»

Berlin
Marco Buschmann (FDP) stellt die Eckpunkte zu Selbstbestimmungsgesetz vor. - Keystone

Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wiesen ausdrücklich darauf hin, ihr geplantes Gesetz werde keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Massnahmen enthalten. Solche Massnahmen würden weiterhin auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

«Das Transsexuellen-Gesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend», sagte Paus. Buschmann sagte: «Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.»

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