Zürcher Kantonsrat sagt Ja zu mehr Selbstbestimmung für Behinderte

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Zürich,

Im Kanton Zürich können Menschen mit Behinderungen künftig so weit wie möglich selber bestimmen, wo und wie sie wohnen und von wem sie dabei betreut werden. Der Kantonsrat hat das neue Selbstbestimmungsgesetz am Montag ohne Gegenstimme angenommen.

Kantonsrat Zürich.
Der Kantonsrat Zürich. (Archivbild) - Keystone

In der Schlussabstimmung erhielt das Gesetz 161 Ja-Stimmen. Mit dem neuen Gesetz können rund 10'000 betroffene Zürcherinnen und Zürcher mit einer Behinderung erstmals selber darüber entscheiden, ob sie lieber allein, mit Familie oder Freunden in einer Wohnung oder in einer Behinderteninstitution leben möchten.

Voraussetzung für die neue Selbstbestimmung ist ein Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Das heisst, dass der individuelle Bedarf an Leistungen einer Person abgeklärt wird und der oder die Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhält. Damit können die benötigten Leistungen anschliessend selbstbestimmt bezogen werden.

Bisher erfolgt die Finanzierung der Leistungen für Menschen mit Behinderungen über Institutionen wie beispielsweise Wohneinrichtungen oder Werk- und Tagesstätten.

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