Neu im Gesetz: Können Kids jetzt Eltern für «Klaps auf Po» anzeigen?
Neu sind Eltern gesetzlich dazu verpflichtet, Kinder gewaltfrei zu erziehen. Profis erklären, ob ein «Klaps auf den Po» oder «Ohni Znacht ins Bett» Gewalt ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Juli ist im Zivilgesetzbuch verankert: Eltern haben ihre Kinder gewaltfrei zu erziehen.
- Profis sagen: Schon «Ohni Znacht is Bett» ist Gewalt.
- Eine Expertin erklärt, wie Eltern klare Grenzen setzen.
Für die allermeisten war es schon immer klar – seit dem 1. Juli ist es nun auch im Zivilgesetzbuch festgelegt: Eltern müssen ihre Kinder ohne Gewalt erziehen.
Diese Entwicklung ist zu begrüssen – keine Frage. Doch wo fängt Gewalt an? Und was können die betroffenen Eltern und deren Kinder neu dagegen tun?
Die Zahlen von Pro Juventutes Beratungshotline 147 zeigen: In den letzten fünf Jahren haben sich die Kontaktanfragen von Kindern und Jugendlichen wegen Gewalt in der Familie verdreifacht.
Im Artikel 302 im Schweizer Zivilgesetzbuch, der die elterliche Erziehung regelt, steht unter Ziffer 1 neu: «Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von Gewalt zu erziehen, namentlich ohne körperliche Bestrafung und anderen Formen erniedrigender Behandlung.»
Wo fängt Gewalt an?
Regula Bernhard Hug, die Direktorin von Kinderschutz Schweiz, verweist auf den UN-Kinderrechtsausschuss, der Gewalt an Kinder international definiert hat. Der Ausschuss besteht aus 18 internationalen Expertinnen und Experten in Kinderrechtsfragen und hat seinen Sitz in Genf.

«Gemäss dem Ausschuss müssen drei Kriterien erfüllt sein, damit man von Gewalt sprechen kann», so Bernhard Hug. Zum einen müsse eine Absicht vorhanden sein, dem Kind körperliche oder psychische Schmerzen zuzufügen.
Das zweite Kriterium: Es müsse regelmässig oder lange andauernd vorkommen. Dies führe nämlich – vor allem bei psychischer Gewalt – zu einem Vertrauensverlust des Kindes. Das letzte Kriterium beschreibe eine Bestrafung, die keinen Zusammenhang mit dem Verhalten des Kindes hat.
«Erziehung ist Privatsache, Gewalt aber nicht»
Laut Anja Meier, Mediensprecherin von Pro Juventute, ist Gewalt nicht immer eindeutig: «Die Grenze zwischen einer konsequenten Erziehung und Gewalt lässt sich nicht immer klar festmachen.»
Entscheidend seien zum Beispiel der Kontext, die Absicht oder die Wirkung auf das Kind. «Geht es darum, das Kind zu schützen, oder darum, es durch Angst oder Schmerzen zum Gehorsam zu bringen? Erziehung ist Privatsache, Gewalt aber nicht», so die Mediensprecherin.
Kind am Ohr zu ziehen ist Gewalt
Sie nennt konkrete Beispiele: «Ein Kind am Ohr zu ziehen ist eine Form körperlicher Gewalt und keine geeignete Erziehungsmassnahme. Auch ein Kind ohne Abendessen ins Bett zu schicken, ist problematisch, weil Grundbedürfnisse wie Hunger gestillt werden müssen.»
Solche Massnahmen führten häufig zu Angst oder weiterer Eskalation. Statt dem Kind zu helfen, Regeln zu verstehen und sich besser an sie zu halten.
Was also tun stattdessen? Man empfehle, klare Erwartungen zu formulieren und zu begründen, Konsequenzen frühzeitig anzukündigen und diese ruhig und konsequent umzusetzen.
Meier macht ein Beispiel: «Ich möchte, dass du beim Einkaufen bei mir bleibst. Wenn du im Laden davonrennst, setze ich dich in den Einkaufswagen.» So lerne das Kind Grenzen kennen, ohne dass Gewalt angewendet wird.
Meier betont: «Gleichzeitig bedeutet gewaltfreie Erziehung nicht, dass Kinder alles dürfen. Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder Regeln, Orientierung und Grenzen.» Entscheidend sei aber, wie diese vermittelt werden.
Gewalt sei meistens ein «Zeichen der Überforderung»
Regula Bernhard Hug sagt: «Wenn Eltern Gewalt anwenden, ist es in den allermeisten Fällen ein Zeichen für Druck und Überforderung in der Situation.» Fast allen Eltern würde es im Nachhinein auch leid tun. Problematisch wird es laut Bernhard Hug dann, wenn sich Muster reproduzieren und verstärken.
In solchen Fällen solle man «so früh wie möglich Unterstützung holen».
Manchmal braucht es bei Situationen, die zu eskalieren drohen, nur die Gelegenheit, kurz das Zimmer zu verlassen.

Ähnliche Massnahmen empfiehlt Anja Meier von Pro Juventute: «Wenn Eltern merken, dass sie die Kontrolle verlieren, hilft es, kurz innezuhalten.»
Tief durchatmen oder die Situation – wenn möglich – kurz verlassen, könne verhindern, dass Konflikte eskalieren.
Können Kinder ihre Eltern anzeigen?
Können Kinder ihre Eltern jetzt also wegen eines «Klaps auf den Po» anzeigen?
Meier von Pro Juventute sagt klar: «Nein. Mit der neuen Bestimmung im Zivilgesetzbuch (ZGB) wurde kein neuer Straftatbestand geschaffen. Die gesetzliche Verankerung hat in erster Linie einen Orientierungs- und Präventionscharakter.»
Es sei ein gesellschaftliches Signal, dass Gewalt keinen Platz in der Erziehung hat. Das Ziel sei nicht, Eltern zu bestrafen oder zu kriminalisieren. Entsprechend rechnet Pro Juventute auch nicht mit mehr Strafanzeigen gegen Eltern.
Vielmehr sollen Kinder besser geschützt und Familien frühzeitig unterstützt werden. «Das Strafrecht, respektive das Strafgesetzbuch, greifen bereits heute bei schwerwiegenden Formen von Gewalt, etwa bei Körperverletzung oder Drohungen.»
Inwiefern die Kantone ihre Pflichten wahrnehmen und entsprechende Angebote und Beratungsstellen schaffen werden, wird sich zeigen.

















