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    Gericht stellt Prozess um Unglück bei Loveparade mit 21 Toten ein

    Keystone-SDA
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    Deutschland,

    Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten eingestellt.

    Loveparade-Prozess
    Ein Archiv-Bild vom 24. Juli 2010: Tausende Raver drängen sich auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat. - dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Landgericht Duisburg hat den Prozess um das Loveparade-Unglück 2010 eingestellt.
    • Damit endet einer der aufwändigsten Strafprozesse nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil.

    Das Landgericht Duisburg hat am Montag den Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 mit 21 Toten eingestellt. Bei den drei zuletzt verbliebenen Angeklagten hatte das Gericht zuvor nur eine geringe Schuld vermutet.

    Damit endet einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit nach 184 Sitzungstagen ohne Urteil.

    21 Menschen starben bei Gedränge vor zehn Jahren

    In dem Prozess ging es um die tödlichen Verletzungen von 21 jungen Menschen bei einem Gedränge auf der Loveparade in Duisburg im Juli 2010. Mehr als 650 Menschen wurden verletzt. Einige leiden bis heute unter den Folgen. Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten war in einem grossen Saal des Kongresszentrums Düsseldorf verhandelt worden.

    Loveparade Duisburg
    Kurz vor dem Unglück bei der Loveparade am 24.07.2010 stehen Menschen dicht gedrängt an einem Tunnelausgang in Duisburg (Nordrhein-Westfalen). Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat der Einstellung des Loveparade-Prozesses zugestimmt. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sei dies nunmehr vertretbar, obwohl sich der Tatverdacht gegen die Angeklagten nach vorläufiger Bewertung bestätigt habe, teilte die Behörde am Freitag mit. Das Landgericht hatte die Einstellung vorgeschlagen. - dpa

    Zuletzt hatten noch drei leitende Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent auf der Anklagebank gesessen. Sie sind mittlerweile 43, 60 und 67 Jahre alt. Die Verfahren gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen weiteren Lopavent-Mitarbeiter waren bereits vor über einem Jahr eingestellt worden, ebenfalls ohne Auflagen.

    Fahrlässige Tötung und Körperverletzung

    Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Beteiligten sollen unter anderem schwere Planungsfehler begangen haben.

    Anfang April 2020 hatte das Landgericht die Einstellung des Verfahrens auch für die drei verbliebenen Angeklagten vorgeschlagen. Es begründete dies unter anderem mit zu erwartenden Corona-Einschränkungen und der absehbaren Verjährung des Tötungsvorwurfs Ende Juli.

    loveparade
    Gedenkstelle für die Opfer der Loveparade 2010 am Karl-Lehr-Tunnel in Duisburg. - dpa-infocom GmbH

    Staatsanwaltschaft und die drei Angeklagten hatten zugestimmt. Angehörige von Todesopfern sprachen sich als Nebenkläger gegen eine Einstellung aus. Ihre Zustimmung war allerdings rechtlich nicht erforderlich. Der Einstellungsbeschluss ist unanfechtbar.

    Bei den drei verbliebenen Beschuldigten hatte bereits im Februar 2019 eine Einstellung gegen Geldauflage im Raum gestanden. Sie lehnten jedoch ab. Er wolle nicht auf sein Recht verzichten, freigesprochen zu werden, hatte ein Angeklagter damals als Grund angegeben.

    Coronavirus sorgte für Unterbrechung

    Für die übrigen drei Angeklagten ging es somit weiter - bis vor einigen Wochen das Coronavirus den Zeitplan sprengte. Nachdem zuletzt am 4. März verhandelt worden war, wurde der Prozess Mitte März unterbrochen, als eine Richterin vorsorglich unter Quarantäne gestellt wurde. Anfang April schlug das Gericht dann die Einstellung vor.

    Loveparade Unglücksort
    Kerzen brennen an der Unglücksstelle der Loveparade 2010. Mit brennenden Kerzen und Saxofonmusik wurde in Duisburg der Opfer der Loveparade-Katastrophe vor acht Jahren gedacht. - dpa

    Als nächstes war ursprünglich die Einführung des 3800 Seiten umfassenden Gutachtens des Sachverständigen Prof. Jürgen Gerlach geplant. Schriftlich liegt es bereits seit Dezember 2018 allen Beteiligten vor.

    In dem Gutachten hatte der Verkehrsexperte festgestellt, dass das Unglück schon in der Planungsphase hätte verhindert werden können. Schon im Vorfeld habe es mehrere Anhaltspunkte gegeben, dass das Veranstaltungsgelände für die erwarteten Besuchermengen nicht geeignet war.

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