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Gericht: Kein Recht auf bequemsten Weg

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Deutschland,

Weil die Nachbarn einen Zaun errichteten konnte ein Ehepaar nicht mehr ohne Umweg zu dem eigenen Grundstück. Eine Klage vor Gericht wurde nun abgewiesen.

Der Haupteingang des Landgerichts. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat das Landgericht Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen.
Der Haupteingang des Landgerichts. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat das Landgericht Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen. - Uwe Anspach/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen.

Das Paar aus Bad Dürkheim hatte den Gang über ein Nachbargrundstück dazu genutzt, von der Strasse etwa mit Fahrrädern oder Mülltonen zum eigenen Grundstück zu kommen, wie das Landgericht Frankenthal mitteilte.

Als die Besitzer des Grundstücks jedoch einen Zaun errichteten, klagte das Paar auf dessen Beseitigung – denn sie mussten ihre Räder nun über zwei Stufen und den Hausflur befördern.

Das Gericht wies die Klage ab. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Strasse nicht anders als über ein angrenzendes Grundstück zu erreichen sei, hiess es. Hier liege keine solche Insellage vor. Dass der andere Weg umständlicher und unbequemer sei, spiele keine Rolle. Das Urteil ist rechtskräftig.

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