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    Kaufmann kommt für Materiallieferung an Russland vor Gericht

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    Bellinzona,

    Ein kaufmännischer Angestellter muss sich vor dem Bundesstrafgericht wegen der mutmasslichen Lieferung von Objekten an Russland verantworten. Diese waren möglicherweise für ein Massenvernichtungsprogramm bestimmt.

    Das Bundesstrafgericht muss sich mit einem Fall von illegaler Güterausfuhr an Russland beschäftigen. (Archivbild)
    Das Bundesstrafgericht muss sich mit einem Fall von illegaler Güterausfuhr an Russland beschäftigen. (Archivbild) - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

    Der Angeklagte lieferte und offerierte vier Jahre lang an zwei bei der russischen Handelsvertretung in Bern akkreditierte Männer Gegenstände, die von seiner Arbeitgeberin vertrieben werden. Es handelt sich um eine Firma, die Händler mit Laborbedarf sowie medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen beliefert.

    Die Behörden setzten dem Treiben im Mai 2024 ein Ende, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft hervor geht. Insgesamt soll der Mann Material im Wert von einer Million Franken geliefert beziehungsweise offeriert haben – ohne Genehmigung.

    Er ist wegen qualifizierten Verstosses gegen das Güterkontrollgesetz und des Versuchs dazu angeklagt. Es handelt sich um ein abgekürztes Verfahren vor dem Einzelrichter. Die BA hat eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten beantragt.

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