Gericht kippt Entscheid gegen rasenden Babyvater
Ein Deutscher raste vergeblich durch Recklinghausen, um sein ungeborenes Baby zu retten und wurde geblitzt. Ein Gericht kippt nun das Bussgeld gegen ihn.

Das Wichtigste in Kürze
- In Recklinghausen ging ein 29-jähriger Mann in die Radarfalle.
- Grund für die Raserei: Der Mann versuchte, das Leben seines ungeborenen Kindes zu retten.
- Das Baby stirbt jedoch. Immerhin die Busse bleibt dem trauernden Mann erspart.
Drama ohne Happy-End im deutschen Recklinghausen.
Ein 29-jähriger Mann rast durch die Stadt, um das Leben seines ungeborenen Babys zu retten. Denn: Seine schwangere Frau bekommt nachts plötzlich Blutungen.
Schnell wird klar: Die Frau muss rasch ins Spital, wird von ihrem Mann gefahren.
Vor Ort erkennen die Ärzte sofort den Ernst der Lage, wie die deutsche «Bild» berichtet. Sie schicken die werdenden Eltern wegen der aktuen Situation in eine Geburtsklinik.
Nur: Ein Rettungswagen steht zeitnah nicht zur Verfügung. Also beschliesst der Mann, seine Frau selbst zu fahren.
Mann wird auf rasanter Fahrt geblitzt
Dabei gibt er ordentlich Gas. Denn das Leben seines ungeborenen Kinds steht auf dem Spiel.
Dabei wird der Autofahrer mit 99 Kilometern pro Stunde geblitzt. Und das im Stadtverkehr. Trotzdem kommt für das ungeborene Baby kommt jede Hilfe zu spät.
Für den trauernden Mann besonders bitter ist die Tatsache, dass die rasante Fahrt ein Nachspiel hat. Er wird mit einem 400 Euro Bussgeld belegt. Noch dazu erhält er ein einmonatiges Fahrverbot.
Unverständlich für den 29-Jährigen. Er wehrt sich gegen die Busse, die die Stadt trotz der traurigen Situation verhängt hat.
Doch die Stadt bleibt hart. Sie hält an der Busse fest und erhebt zusätzlich noch Gebühren von 28.50 Euro.
Gericht kassiert «herzloses» Bussgeld der Stadt wieder ein
Diesen Entscheid zieht der Mann bis vors Gericht in Gelsenkirchen weiter. Dort zeigt eine Richterin deutlich mehr Herz als die Bussgeldstelle.
Denn: Eine Vorschrift besagt, dass ein Verfahren eingestellt werden kann. Nämlich dann, wenn eine «Ahndung nicht geboten» erscheint. Und geboten sei ein Bussgeld in diesem Fall nicht.
Brisant: Auch die Stadt Recklinghausen hätte das Bussgeld aus diesem Grund bereits zurückziehen können. Doch das tat sie nicht.
Gegenüber der «Bild» erklärt der Anwalt des Mannes zum Gerichts-Entscheid: «Wir sind froh, dass das Gericht diese herzlose Entscheidung korrigiert hat.»



















