Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden
Betreiber von E-Scootern dürfen mit sogenannten Sondernutzungsgebühren belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Vier Verleihunternehmen mit Klage vor Verwaltungsgericht gescheitert.
Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung von Mittwoch. Die Gebühren seien gerechtfertigt, da es durch E-Scooter immer wieder zu Behinderungen auf Fuss- und Radwegen komme. Die Richter wiesen damit eine Klage von vier E-Scooter-Betreibern sowie den Eilantrag eines Betreibers ab.
Hintergrund des Rechtsstreits war dem Gericht zufolge eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber demnach seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber Bolt, LimeBike, TIER und VOI kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu. Die Betreiber führten demnach an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.
In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Stadt Köln. Die Gebühren seien dadurch gerechtfertigt, dass Fussgänger und Fahrradfahrer durch nicht ordnungsgemäss abgestellte oder umgefallene E-Scooter regelmässig behindert werden. Eine von den Anbietern kritisierte Benachteiligung gegenüber Bike- oder Carsharing-Angeboten rechtfertigte das Gericht ebenfalls: Diese Angebote leisteten «einen grösseren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter».
Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.