Kommission sieht für Nidwaldner Gericht weiteren Handlungsbedarf
Die Justizkommission des Kantons Nidwalden fordert mehr Präsidien am überlasteten Kantonsgericht.

Die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit des Landrats Nidwalden unterstützt die von der Justizkommission geforderte Schaffung zusätzlicher Präsidien am Kantonsgericht. Sie fragt sich aber, ob damit die Führung des Gerichts ausreichend gestärkt werde.
Ein externer Gutachter hatte festgestellt, dass das Kantonsgericht überlastet ist. Die Justizkommission, welche in Nidwalden die Geschäftsführung der Gerichte überwacht, will es deswegen personell ausbauen.
Demnach soll das erstinstanzliche statt fünf neu fünf bis neun Präsidentinnen oder Präsidenten haben können. Ferner soll der Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien von heute 3,5 Stellen bis auf 6,5 Stellen erhöht werden können.
Zusätzliche Präsidien unbestritten
Die Massnahme ist unbestritten. Bereits im Februar war sie vom Landrat in einem Zwischenentscheid gestützt worden. Nun steht am 27. August der definitive Entscheid an.
Die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) steht noch immer hinter der Schaffung zusätzlicher Präsidien, wie aus ihrem am Montag veröffentlichten Bericht an den Landrat hervorgeht.
Die Präsidien führen das Kantonsgericht als Konferenz, allerdings kam diese längere Zeit nicht zusammen. Sie frage sich, ob die Konferenz mit einer bloss zahlenmässigen Erhöhung der Anzahl Präsidien das geeignete Führungsinstrument unter hoher Geschäftslast sei, erklärte die SJS.
Suche nach alternativen Lösungen
Die SJS ist sich somit nicht sicher, ob die Probleme des Kantonsgerichts einzig mit zusätzlichen Präsidien gelöst werden. Ihr sei es ein Anliegen, dass in diesem Zusammenhang auch andere Massnahmen geprüft werden, erklärte sie.
Insbesondere sei zu prüfen, ob anstelle der Gerichtspräsidentenkonferenz ein Geschäftsführungsmodell angestrebt werden könne. Ebenfalls diskutierte die Kommission Optionen wie den gezielten Einsatz von ausserordentlichen Richterinnen und Richter für bestimmte Fälle oder eine Stärkung der Kompetenzen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber.
Letzteres könnte die Stelle attraktiver machen und die Gerichtspräsidenten entlasten.