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Gericht bestätigt Entzug von Waffenerlaubnis nach Schüssen auf Tauben

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Deutschland,

Die baden-württembergischen Behörden haben einem Mann, der wiederholt auf Tauben schoss, einem Gerichtsurteil zufolge zu Recht dessen Erlaubnis zum Waffenbesitz wieder entzogen.

Tauben
Einem Basler wird vorgeworfen Tauben vergiftet zu haben. - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsstreit in Baden-Württemberg - Mann will Tiere von Solaranlage fernhalten.

Das entschieden die Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nach Gerichtsangaben vom Montag in einem Eilverfahren. Der Mann hatte gegen den Erlaubnisentzug geklagt. (Az. 10 K 6804/19)

Die zuständige Behörde eines Landratsamts hatte ihr Vorgehen laut Gericht mit der fehlenden Zuverlässigkeit des Manns begründet. Dieser schiesse in der Umgebung seines Hauses seit Jahren regelmässig auf Tauben, um diese von seiner Solaranlage zu vertreiben. Der Mann selbst betonte, die Patronen enthielten keine Kugeln. Er entferne diese vor den Schüssen, weil er sie nur als Platzpatronen einsetze.

Sein Ziel sei es, die Tiere zu vergrämen, weil sie seine Solaranlage mit Kot verunreinigten und diese dadurch weniger Strom liefere, gab das Gericht die Argumentation des Klägers wider. Er verletze oder töte keine Tauben.

Nach Einschätzung der Richter ändert jedoch auch dieser Umstand nichts an der Einschätzung, dass der Mann nicht die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen aufweist. Beim Abfeuern derartiger selbst hergestellter Platzpatronen in Wohngebieten bestehe Lebensgefahr, weil der Schütze immer eine scharfe Patrone übersehen oder beim Entfernen der Kugeln unsorgfältig vorgehen könne.

Der Antragsteller zeige durch seine Begründung für sein vermeintlich «besonders kluges Vorgehen» zur Einhaltung waffenrechtlicher Vorgaben vielmehr, dass er in der Sache nicht einsichtig sei, betonten die Richter weiter. Es sei damit zu rechnen, dass er auch künftig leichtfertig mit Waffen oder Munition umgehen werde. Im Übrigen sei auch das Abfeuern von Platzpatronen in Wohngebieten generell ebenso verboten wie eine Jagd während der Schonzeiten.

Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Es handelt sich zudem nur um ein Urteil in einem Eilverfahren, das einer vorläufigen Klärung dient. Die abschliessende verwaltungsrechtliche Aufarbeitung erfolgt später in einem Hauptsacheverfahren.

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