Krankenkassen-Prämien steigen 2027 um fünf Prozent
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider gibt die Krankenkassenprämien 2027 bekannt. Es zeigt sich: Der bereits erwartete Anstieg von fünf Prozent wird Tatsache.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Krankenkassenprämien werden auch im nächsten Jahr steigen.
- Dies durchschnittlich um fünf Prozent.
- Bundesrätin Baume-Schneider und BAG-Direktorin Anne Lévy erklären den Anstieg.
Die Krankenkassenprämien belasten das Budget der Schweizer zunehmend. Dies wird immer wieder thematisiert, zuletzt bei den Lohnverhandlungen mit dem Gewerkschaftsbund.
Immer mehr Familien könnten angesichts der stetig steigenden Krankenkassenprämien und der Teuerung kein Geld mehr zur Seite legen.
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zufolge stiegen die Gesundheitskosten 2025 um zusätzliche 247 Franken pro Kopf. Dieser Trend wird sich laut dem Bund auch im laufenden Jahr fortsetzen. Die Prämien dürften für 2027 somit um rund fünf Prozent steigen, hiess es im Mai.

Nun bestätigt das Bundesamt für Gesundheit diese Prognose. In einer Mitteilung schreibt das BAG: «Die mittlere Krankenkassenprämie wird im Jahr 2027 412 Franken pro Monat betragen.» Im Vergleich zu 2026 entspreche dies einem Anstieg von 5,0 Prozent – also 19.70 Franken.
Die mittlere Monatsprämie wird berechnet, indem alle in der Schweiz bezahlten Prämien addiert und durch die Gesamtzahl der Versicherten in der Schweiz geteilt werden. Für Erwachsene steigt die monatliche Prämie laut dem BAG um 22.80 Franken auf 487.60 Franken.
Junge Erwachsene müssen neu durchschnittlich 15.40 Franken mehr und damit 338.80 Franken bezahlen. Bei Kindern steigt die Prämie gegenüber dem laufenden Jahr um 5.70 Franken auf 128.10 Franken. Am höchsten ist der prozentuale Anstieg im Kanton Jura mit 6,6 Prozent, am niedrigsten im Kanton Glarus mit 3 Prozent.
«In der Schweiz haben alle Anspruch auf qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen»
Vor den Medien sagt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider am Dienstagnachmittag: «In der Schweiz haben alle Anspruch auf ein qualitativ hochstehendes Gesundheitswesen.» Und das habe seinen Preis. Zudem würden Leistungen übernommen, die früher nicht übernommen wurden – etwa im Bereich der Psychotherapie.

Die steigenden Krankenkassenprämien sind laut dem BAG eine direkte Folge der wachsenden Gesundheitskosten. Als Hauptgründe für die Kostenzunahme gelten die Alterung der Bevölkerung, medizinische Innovationen und die gestiegene Anzahl von Behandlungen: Es werden mehr Gesundheitsleistungen angeboten und in Anspruch genommen.
Seit 2024 tragen zudem höhere kantonale Tarife im ambulanten und stationären Bereich zu den steigenden Preisen bei.
BAG-Direktorin Anne Levy sagt: «Dank des medizinischen Fortschritts können heute mehr Leistungen ambulant erfolgen – also ohne Übernachtung im Spital.» Dies sei wünschenswert, weil dies günstiger sei. Zudem werde so das Risiko einer Ansteckung im Spital gesenkt.

Um das Kostenwachstum zu dämpfen, sind laut dem Communiqué verschiedene Massnahmen aufgegleist. So hat der Bundesrat – als Folge des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative – neu die Kompetenz, Ziele für die Kostenentwicklung festzulegen. Ende 2026 wolle die Landesregierung erstmals Kostenziele für den Zeitraum von 2028 bis 2031 festlegen.
4,4 Prozent Prämienanstieg im aktuellen Jahr
Bereits letztes Jahr gab das BAG einen Prämienanstieg von durchschnittlich 4,4 Prozent für 2026 bekannt.
Im ersten Quartal 2026 betrug das Kostenwachstum gemäss BAG rund 2,9 Prozent. Die Kostenzunahme im Gesundheitswesen hat laut BAG viele Gründe. Dazu zählen die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt mit neuen Behandlungsmöglichkeiten und innovativen, aber kostspieligen Medikamenten.
Daneben könne auch eine Zunahme der nachgefragten Gesundheitsleistungen pro Kopf beobachtet werden. Weiter steigen auch die Preise für Leistungen im stationären und ambulanten Bereich.
Gemäss dem BAG-Kostenmonitoring stiegen die Kosten in allen Leistungsarten. Jene der Spitex-Organisationen stiegen im vergangenen Jahr am stärksten: um 13 Prozent auf 173 Franken pro versicherte Person. Darauf folgten psychotherapeutische Leistungen durch Psychologinnen und Psychologen mit einem Plus von 9,8 Prozent auf 86 Franken pro versicherte Person.
Rechtzeitig kündigen
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, alle Versicherten bis spätestens Ende Oktober schriftlich über ihre persönlichen neuen Prämien zu informieren.
Wer die Krankenkasse wechseln oder das Modell beziehungsweise die Franchise anpassen möchte, muss ein Kündigungsschreiben einreichen. Dies muss bis spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der aktuellen Krankenkasse abgegeben werden.












