Zürcher Verwaltungsgericht lässt Einbürgerungswillige abblitzen
Eine Iranerin, die sich einbürgern lassen will, muss sich gedulden: Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass ihre bedingte Geldstrafe Grund genug ist, um ihr Gesuch zu sistieren. Die Frau war zu schnell gefahren.

Für das Verwaltungsgericht war es «kein Bagatelldelikt»: Die Iranerin, die seit 2011 in der Schweiz lebt, war mit ihrem Auto 33 km/h zu schnell durch eine Ortschaft gefahren. Dafür wurde sie 2024 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Das Gemeindeamt entschied daraufhin, dass ihr Einbürgerungsgesuch während diesen zwei Jahren Probezeit nicht bearbeitet werde. Erst danach werde es geprüft. Eine noch nicht weit zurückliegende Straffälligkeit wecke doch zumindest Zweifel daran, dass die einbürgerungswillige Person «fähig und willens sei, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu beachten».
Die Iranerin verlangte, dass das Verfahren fortgesetzt werde. Sie zog vor Verwaltungsgericht, hatte damit aber keinen Erfolg, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Es sei gerechtfertigt, die Einbürgerung aufzuschieben, bis die Bewährungsfrist abgelaufen sei, so das Gericht.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen. Dies dürfte ihr jedoch wenig bringen: Ihre Probezeit läuft im Oktober ohnehin ab.






