Genesenen-Status nach Corona-Infektion gilt nur noch für drei Monate

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Deutschland,

Das Bundesgesundheitsministerium hat seine Richtlinien geändert: Der Genesenen-Nachweis ist neu nur noch drei Monate gültig.

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Ein Corona-Schnelltest zeigt ein positives Ergebnis an. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland ist der Genesenen-Status nur noch drei Monate gültig.
  • Dies bestätigt das Bundesgesundheitsministerium am Montag.
  • Die Neubewertung sei demnach aus «aus wissenschaftlicher Sicht» erfolgt.

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält nur noch für drei Monate den Genesenen-Status.

Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Montag in Berlin, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien entsprechend geändert hat. Bislang wurde der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion anerkannt.

Ein Sprecher des Gesundheitsressorts sagte dazu, die Neubewertung sei «aus wissenschaftlicher Sicht» erfolgt. Er verwies auf Unterschiede zwischen der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante und der zuvor hauptsächlich verbreiteten Delta-Variante des Coronavirus. Der Sprecher bekräftigte auch, dass es jetzt im Kampf gegen die Pandemie darauf ankomme, «möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen oder zu boostern».

Positiver PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurück

Das RKI hatte zuvor auf seiner Internetseite neue fachliche Vorgaben für Covid-19-Genesenennachweise veröffentlicht. Demnach gilt nur noch als genesen, bei wem der letzte positive PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.

Coronavirus
In Deutschland galt wegen des Coronavirus sogar in gewissen Läden die 2G-Regel. - Keystone

Rechtliche Grundlage ist die am 15. Januar in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Schutzmassnahmen-Ausnahmenverordnung, die auf die RKI-Vorgaben verweist. Deren Umsetzung erfolgt durch Verordnungen der Länder.

Der Genesenen-Status ist ebenso wie der Impfstatus massgeblich für Quarantäne- und Einreisevorschriften. So gelten Ausnahme von der Quarantäne der Verordnung zufolge für dreimal Geimpfte, zweimal Geimpfte in den ersten drei Monaten nach der zweiten Impfung, Genesene unter Einhaltung der Drei-Monats-Frist sowie andere Genesene mit zusätzlicher Impfung. Sonderregeln, wonach bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson eine Dosis als vollständige Impfung anerkannt wurde, entfallen.

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