Flucht aus deutscher Psychiatrie – Rückflug kostet 195'000 Euro
Die Flucht aus der Psychiatrie eines 34-Jährigen bis nach Kolumbien, die im Sommer für Aufsehen sorgte, kostete den Rückflug nach Deutschland 195'000 Euro.

Er entkam von Deutschland bis nach Kolumbien: Die Fahndung nach einem aus der Psychiatrie entwichenen 34-Jährigen sorgte im Sommer über Wochen für grosse Aufmerksamkeit.
Nun gab die Staatsanwaltschaft im süddeutschen Ansbach bekannt: Die Kosten für den Rückflug des Mannes nach Deutschland belaufen sich auf 195'000 Euro (etwa 182'000 Franken).
Grund für die hohe Summe ist demnach unter anderem, dass die Behörden einen Sonderflug organisierten, also eine Maschine charterten. Ein Linienflug kam nach Angaben von Jonas Heinzlmeier, Sprecher der Staatsanwaltschaft Ansbach, nicht infrage.
Für einen Direktflug nach Deutschland seien sie auf eine Fluggesellschaft angewiesen gewesen, die keine gefesselten Passagiere mitnehme. Deshalb fiel die Entscheidung zum Charterflug.
Staatsanwaltschaft prüft Kostenrückforderung
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob sie die Kosten bei dem 34-Jährigen geltend machen kann. Zunächst kommt das Bundesland Bayern dafür auf.
Bei dem 34-Jährigen handelt es sich um den früheren Amokläufer von Ansbach im Jahr 2009. Der damals 18-Jährige war mit einem Beil, Messern und Molotow-Cocktails bewaffnet in die Schule gekommen und hatte neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt.
2010 war er wegen versuchten Mordes in 47 Fällen zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Eine Jugendkammer hatte zudem die unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet.
Seit Beginn des Jahres durfte der Mann als Teil der Therapie regelmässig die Forensische Psychiatrie in Erlangen zu Tagesausgängen verlassen. Von der behandelnden Klinik wird er heute als ungefährlich eingestuft.
Unbegleiteter Ausgang endet in Kolumbien
Am 16. August kehrte der 34-Jährige von einem unbegleiteten Ausgang nicht mehr zurück. Die Spur der Ermittler von Landes- und Bundeskriminalamt führte letztlich bis nach Kolumbien. Anfang September informierte die Staatsanwaltschaft über seine Festnahme. Strafbar machte sich der 34-Jährige nicht.
Sein Entweichen gilt lediglich als Verstoss gegen die Hausordnung. Er muss aber mit der Rücknahme sämtlicher Lockerungsmassnahmen rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Ansbach vermutet, dass der Mann Helfer hatte und durchleuchtet das Umfeld und mögliche Kontakte des Mannes.














