Fall Maddie: Verdächtiger sass wegen Vergewaltigung in Haft
Im Fall Maddie gilt Christian B. als Verdächtiger – er soll das Mädchen entführt haben. Beweise gibt es kaum. In Haft sass er wegen eines anderen Falls.

Im Fall Maddie McCann sass der Verdächtige Christian B. bereits in Haft. Der Grund: Die Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau in Portugal.
Christian B. wurde 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt. Er hatte zudem eine weitere Anklage wegen Kindesmissbrauchs, wurde jedoch mangels Beweisen freigesprochen, berichtet der «BR».
Fall Maddie: Verdächtiger gilt weiterhin als gefährlich
Die Ermittlungen im Fall Maddie dauern seit über 18 Jahren an. Christian B. gilt als Hauptverdächtiger, da sein Handy am Abend des Verschwindens in der näheren Umgebung der Ferienanlage eingeloggt war.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig sieht ihn weiterhin als gefährlich, konnte bislang aber keine ausreichenden Beweise für eine Anklage vorlegen. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft laut «T-Online».
Christian B. ist nun wieder frei
Nach Ablauf seiner Haftstrafe wurde Christian B. nun mit einer elektronischen Fussfessel entlassen. Er muss sich nun regelmässig bei den Behörden melden.
Ausserdem darf er seinen festen Wohnsitz nur mit Genehmigung wechseln und hat seinen Reisepass abgegeben. Das Gericht will so eine Flucht ins Ausland verhindern.
Die Ermittlungen zum Fall Maddie sind allerdings weiterhin offen, wie der «Spiegel» berichtet.
Nie geklärter Mordfall
Die Ermittlungen gestalten sich schwierig, da der Tatort 2007 nicht als Mordfall gesichert wurde. Zahlreiche Spuren wurden durch viele Personen am Tatort beseitigt.
Experten weisen darauf hin, dass belastbare Beweise wie eine Leiche oder DNA-Spuren fehlen. Daher ist trotz der Indizienlage bisher keine Haft im Zusammenhang mit dem Fall Maddie erfolgt.
Mangelnde Beweise schützen den mutmasslichen Täter
Der Anwalt von Christian B. kritisiert eine Vorverurteilung seines Mandanten durch die Medien und Staatsanwaltschaft. Er weist darauf hin, dass sein Mandant weiterhin unschuldig gilt, solange keine Beweise vorliegen.
Die Staatsanwaltschaft bekräftigt, keine entlastenden Informationen gefunden zu haben und will die Ermittlungen fortsetzen, so der «NDR».