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    Länger in Haft? – Ermittler prüfen Zahlung für Christian B.

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    Deutschland,

    Im Fall Madeleine McCann steht ein Deutscher unter Verdacht, der aktuell im Gefängnis sitzt – sein Aufenthalt ist wegen einer skurrilen Zahlung aber fraglich.

    Christian B.
    Der im Fall «Maddie» Verdächtige Christian B. sitzt im Gefängnis. Wegen einer skurrilen Zahlung ist aber unklar wie lange noch. (Archivbild) - dpa

    Für den im Fall der seit mehr als 18 Jahren verschwundenen Madeleine McCann verdächtigen Christian B. steht doch wieder eine längere Haftzeit im Raum. «Wir prüfen derzeit die Zahlung der Geldstrafe», sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters. «Sollte sich ergeben, dass die Überweisung tatsächlich aus Versehen passierte, könnte es eine Rückzahlung geben», sagte er.

    Damit würde sich die Zeit im Gefängnis für den 48-jährigen Deutschen wieder vom 17. September auf den 6. Januar 2026 verlängern. Über die erneute Wende für den Entlassungstermin hatte zuvor der «Spiegel» berichtet. Im Juni war durch das Nachrichtenmagazin bekanntgeworden, dass eine Frau eine offene Geldstrafe von rund 1450 Euro für den vorbestraften Sexualstraftäter gezahlt hatte.

    Überweisung der Geldstrafe nur Missverständnis?

    Demnach überwies die frühere BKA-Mitarbeiterin das Geld, bezeichnete die Überweisung aber später als «Missverständnis». Sie habe gedacht, die Strafe hänge mit einer Beleidigung gegen einen Vollzugsmitarbeiter zusammen. Als sie erfahren habe, dass es unter anderem um Körperverletzung gehe, sei es zu spät gewesen.

    Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben und dies auch öffentlich erklärt haben. Zu dem «Maddie»-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.

    Noch wenige Monate Haftzeit offen

    Christian B. verbüsst derzeit noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Im Oktober 2024 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.

    In diesem Prozess spielte die frühere BKA-Mitarbeiterin eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht.

    Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.

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    Kommentare

    User #1622 (nicht angemeldet)

    …da werden Erinnerungen an den Tiefkühl-Mord in Kehrsatz wach! Ein gewisser „Hauptverdächtiger“ wurde (in dubio pro reo) freigesprochen und obendrein noch entschädigt…

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