Vergewaltigung

Neues Recht: Erstmals Täter wegen Vergewaltigung von Mann verurteilt

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Zürich,

Erstmals ist in der Schweiz eine Person wegen der Vergewaltigung eines Mannes verurteilt worden. Das Zürcher Gericht sprach 27 Monate Haft – unbedingt.

Zürich Vergewaltigung
Auf diesem Parkplatz in Zürich-Altstetten soll sich die Vergewaltigung zugetragen haben. - Screenshot Google Maps

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstmals wurde in der Schweiz jemand wegen der Vergewaltigung eines Mannes verurteilt.
  • Das neue Sexualstrafrecht gilt seit dem 1. Juli 2024.
  • Der Verurteilte erhält 27 Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Seit dem 1. Juli 2024 ist in der Schweiz das neue Sexualstrafrecht in Kraft. Seither gilt der Grundsatz «Nein heisst Nein». Zudem wurden die Tatbestände bei Vergewaltigung und bei sexueller Nötigung ausgeweitet.

So ist der Tatbestand der Vergewaltigung neu geschlechterunabhängig formuliert. Vorher nannte der Gesetzestext explizit das weibliche Geschlecht.

Heisst: Seit der Revision sind neben dem Vaginalverkehr auch der Anal- und Oralverkehr gegen den Willen einer Person eine Vergewaltigung.

Vorher war bei männlichen Opfern nur der Tatbestand der sexuellen Nötigung anwendbar.

50-jähriger Serbe wegen Vergewaltigung verurteilt

Nun ist das neue Sexualstrafrecht vor dem Bezirksgericht Zürich erstmals zur Anwendung gekommen. Ein Mann wurde nun wegen Vergewaltigung eines Mannes verurteilt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen 50-jährigen Serben. Das Strafmass: 27 Monate Haftstrafe unbedingt und sieben Jahre Landesverweis.

Das Gericht erliess zudem ein Berufsverbot im Umgang mit Jugendlichen. Neben der Vergewaltigung wurde der 50-Jährige in einer zweiten Sache auch wegen sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt.

Bei Tat war Gesetz erst seit wenigen Wochen in Kraft

Die mutmassliche Vergewaltigung ereignete sich im Juli 2024 – nur wenige Wochen nach Inkrafttreten des revidierten Gesetzes. Das geht aus der Anklageschrift hervor, über die der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Der Beschuldigte soll auf einem Parkplatz in Zürich ein knapp 20-jähriges Opfer betrunken gemacht haben. Anschliessend habe er das Opfer am Intimbereich berührt und gegen dessen Willen oral befriedigt.

Vergewaltigung
Die Vergewaltigung soll sich auf einem Parkplatz an der Zürcher Stadtgrenze zugetragen haben. - Screenshot Google Maps

Der Beschuldigte und sein Anwalt bestreiten die Vorwürfe. Der 50-Jährige erklärte im Gerichtssaal, er sei mit dem Opfer in einem Bordell gewesen. Er habe mit ihm und einer Prostituierten einvernehmlich Geschlechtsverkehr gehabt.

Beschuldigter soll Minderjährigen sexuell berührt haben

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den 50-Jährigen in einer zweiten Sache zusätzlich. Er habe einen 15-jährigen Lehrling aus seiner Umzugsfirma nach Hause gebeten. Dort habe er ihm Alkohol gegeben und Pornos vorgespielt.

Dabei soll er den Kopf des Jungen auf seinen Schoss gedrückt haben. An weiteren Tagen habe er ihm zudem am Schenkel berührt.

Bezirksgericht
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich bezüglich der Vergewaltigung ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild) - keystone

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt für den Mann weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte ist schon mehrfach vorbestraft. Bei einer früheren Anklage ging es um einen ähnlichen Fall – damals war ein knapp volljähriger Mann das Opfer.

Opfer von Vergewaltigung müssen sich nicht mehr mit Gewalt wehren

Mit dem revidierten Schweizer Sexualstrafrecht gilt seit 1. Juli 2024 der Grundsatz «Nein heisst Nein».

Das heisst: Vergewaltigung oder Nötigung liegen vor, sobald das Opfer durch Worte, Gesten oder Erstarren («Freezing») seine Ablehnung signalisiert.

Gewalt oder Drohung sind nicht mehr erforderlich. Vorher musste das Opfer belegen, Widerstand geleistet zu haben.

Brauchst du Hilfe?

Bist du Opfer von sexualisierter Gewalt geworden? Die Opferhilfe hilft dir dabei, die Erfahrung zu bewältigen und informiert dich über deine Rechte und weitere Schritte: www.opferhilfe-schweiz.ch.

Der Tatbestand umfasst nun geschlechtsneutral «beischlafsähnliche Handlungen». «Stealthing» – das heimliche Abstreifen des Kondoms – ist neuerdings ebenso strafbar.

Weiterlesen

Nein heisst Nein
12 Interaktionen
Gesetz
Sexualstrafrecht Schweiz Vergewaltigung
108 Interaktionen
«Nur Ja heisst Ja»
Tamara Funiciello SP
237 Interaktionen
«Nur Ja heisst Ja»

MEHR VERGEWALTIGUNG

Travis the Creator
«Don't be shy»
hells angels
12 Jahre
Marius Mette-Marit
Bald Prozess
paris
Nach Vergewaltigung

MEHR AUS STADT ZüRICH

Paola Biason
139 Interaktionen
Nach Kritik
4 Interaktionen
Zürich
baumackerstrasse
6 Interaktionen
Es gab Streit
Wegen Raucherpause