Jérôme Boateng wurde 2021 wegen Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Ex-Freundin geschlagen hat.
Jérôme Boateng zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München.
Jérôme Boateng zu Beginn des Prozesses gegen ihn im Amtsgericht München. - Peter Kneffel/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jérôme Boateng steht erneut vor dem Gericht.
  • Der frühere Nationalspieler wurde wegen Körperverletzung erstinstanzlich verurteilt.

Vor dem Landgericht München startet heute (10 Uhr) ein neuer Prozess gegen den langjährigen Fussball-Nationalspieler Jérôme Boateng. Das Amtsgericht hatte ihn im vergangenen Jahr in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt.

Der Richter sah es damals als erwiesen an, dass der langjährige Fussball-Nationalspieler, der heute bei Olympique Lyon unter Vertrag steht, seiner Ex-Freundin bei einem gemeinsamen Urlaub im Jahr 2018 ins Gesicht geschlagen hat. Weil dieser Urlaub in einem Luxusresort auf den karibischen Turks- und Caicosinseln stattfand, hat die Justiz das Verfahren, für das zwei Verhandlungstage angesetzt sind, «Karibik» getauft.

«Wir erhoffen uns ein faireres Verfahren»

Nicht nur Boateng, der die Vorwürfe vor dem Amtsgericht bestritten hat, hat gegen das Urteil aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt - die Staatsanwaltschaft und seine Ex-Freundin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, auch.

«Wir erhoffen uns ein faireres Verfahren», sagte Boatengs neuer Verteidiger Norman Nathan Gelbart der Deutschen Presse-Agentur. Das Amtsgericht hatte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro verhängt. 30.000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Erst ab 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Boateng tauschte seinen Anwalt ausgetauscht

Die Staatsanwaltschaft, die von gefährlicher Körperverletzung ausgeht, hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert, Boatengs damaliger Verteidiger Kai Walden einen Freispruch.

Nach seiner Verurteilung im vergangenen Jahr hatte Boateng seinen Anwalt ausgetauscht. «Die Verteidigung vertritt die Auffassung, dass in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht München wichtige, Herrn Boateng entlastende Umstände nicht beziehungsweise nicht ausreichend gewürdigt wurden», teilte der neue Anwalt, Gelbart, auf Anfrage weiter mit. «Wir sind optimistisch, dass es in wesentlichen Fragen zu neuen Erkenntnissen kommen wird.»

Für den neuen Prozess sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich schon am Freitag fallen.

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