Der ehemalige Regionalchef der US-Hilfsorganisation World Vision im Gazastreifen ist wegen der Veruntreuung von Geldern zugunsten der radikalislamischen Hamas in Israel zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Protestierende mit einem Foto von al-Halabi
Protestierende mit einem Foto von al-Halabi - AFP

Das Gericht im südisraelischen Beerscheba, das Mohammed al-Halabi bereits im Juni schuldig gesprochen hatte, verkündete das Strafmass nach Justizangaben am Dienstag. Al-Halabi soll Beträge in zweistelliger Millionenhöhe veruntreut und an die Hamas weitergeleitet haben.

Das Gericht in Beerscheba hatte im Juni in seiner Urteilsbegründung geschrieben, es sehe es als erwiesen an, dass al-Halabi einer «Terrororganisation» angehört und «Terroraktivitäten» finanziert sowie «Informationen an den Feind weitergegeben» habe.

Al-Halabi war im Juni 2016 festgenommen und im darauffolgenden August wegen des Verdachts der Veruntreuung angeklagt worden. Sowohl er selbst als auch World Vision bestritten die Vorwürfe. Al-Halabis Anwalt Maher Hanna bezeichnete den Schuldspruch als politisch motiviert.

Die zwölf Jahre Haft, zu denen al-Halabi nun verurteilt wurde, sollen nach israelischen Justizangaben mit den sechs bereits vom ihm in Gefängnis abgesessenen Jahren verrechnet werden. Sein Anwalt kündigte am Dienstag an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Die hochrangige World-Vision-Vertreterin Sharon Marshall hatte sich im Juni angesichts des Schuldspruchs «extrem enttäuscht» geäussert. Aus Sicht von World Vision gebe es «einen Mangel an substanziellen und öffentlich verfügbaren Beweisen» zulasten al-Halabis. Das Gerichtsverfahren nach al-Halabis Festnahme war unter Geheimhaltung verlaufen, die gegen al-Halabi vorgebrachten Beweise waren unter Verschluss gehalten worden. Israel hatte sich auf Sicherheitsgründe berufen.

Weder eine interne Untersuchung von World Vision noch Untersuchungen der australischen Regierung, die Millionen Dollar für Hilfsprogramme in den Palästinensergebieten gezahlt hatte, hatten Hinweise auf Veruntreuung ergeben. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hatte nach der Verurteilung al-Halabis «schwerwiegende Besorgnis» über die Angelegenheit ausgedrückt und einen «Mangel an Beweisen» und «Missachtung der internationalen Regeln über faire Gerichtsverfahren» beklagt.

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