Die Menschenrechtskommissarin des Europarats hat Frankreich und Grossbritannien aufgerufen, die Menschenrechte beim Ärmelkanal in den Vordergrund zu rücken.
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Ein Migrant hält ein Kind im Arm, während er im Hafen von Dover ankommt, nachdem er im Kanal von britischen Grenzbeamten aufgegriffen wurde. Foto: Matt Dunham/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Menschenrechte sollen bei der Migration am Ärmelkanal im Vordergrund stehen.
  • Dies verlangt eine Menschenrechtskommissarin des Europarates.
  • Die Bitte geht insbesondere an die beiden angrenzenden Länder Frankreich und England.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats hat Frankreich und Grossbritannien aufgerufen, die Menschenrechte beim Thema Migration in den Vordergrund zu rücken. Besonders häufig gelangen Flüchtlinge über den Ärmelkanal vom einen ins andere Land.

Gefährliche Überfahrt

«Mit einem zunehmend exklusiven Fokus auf Sicherheit scheint der derzeitige Ansatz (...) die Situation zu verschlimmern, da er Menschen auf immer gefährlichere Wege umleitet.»

Vor zwei Wochen war ein Boot mit Migranten auf dem Weg von Frankreich nach Grossbritannien untergegangen. 27 Menschen starben nach Angaben des französischen Innenministeriums. Die Überfahrt, welche oft in kleinen Schlauchbooten erfolgt, ist sehr gefährlich. Regelmässig geraten dabei Menschen in Seenot.

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Archivfoto einer Rettungsaktion am Ärmelkanal. - AFP/Archiv

Mijatović kritisierte, dass Frankreich und Grossbritannien infolge des Unglücks zunächst auf weitere repressive Schritte gesetzt hätten. Fehlende sichere und legale Migrationswege seien kaum zur Sprache gekommen. Die beiden Länder müssten nun den Zugang zu Asyl sowie den gleichberechtigten Umgang mit Asylanträgen sicherstellen. Dies gelte auch für Menschen, die irregulär eingereist seien.

Keine übermässige Politisierung

Die Seenotrettung solle besser koordiniert werden und Massnahmen, die Menschen im Ärmelkanal in Gefahr brächten, vermieden werden. Mijatović forderte zudem, die Situation nicht übermässig zu politisieren.

Der Europarat ist gemeinsam mit seinem Gerichtshof für die Wahrung der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union.

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