EuGH erleichtert europaweite Vollstreckung von Verkehrsbussgeldern

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die europaweite Vollstreckung von Verkehrsbussgeldern erleichtert.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Länder dürfen Regeln in Land von Verstoss nicht infrage stellen.

Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil sind die Mitgliedsstaaten grundsätzlich an die Entscheidungen der Behörden im Land des Verstosses gebunden und müssen diese vollstrecken. Die dort geltenden Regeln dürften nicht infrage gestellt werden. (Az: C-136/20)

Im Streitfall geht es um ein Strassenverkehrsdelikt mit einem ungarischen Auto in Österreich. Weil die Polizei nicht wusste, wer das Auto gefahren hatte, fragte sie bei der Halterin an. Diese weigerte sich, den Namen herauszugeben.

Österreich belegte die Weigerung mit einer Geldstrafe von 80 Euro. Das für die Vollstreckung der Strafe zuständige ungarische Kreisgericht hatte Zweifel, ob die Voraussetzungen für die Vollstreckung hier erfüllt sind.

EU-Recht regelt unter anderem, dass die Länder Geldstrafen und -bussen wegen einer «gegen die den Strassenverkehr regelnden Vorschriften verstossende Verhaltensweise» gegenseitig vollstrecken. Hier meinte das ungarische Gericht, die Halterin habe nicht gegen Verkehrsregeln verstossen, sondern eine Auskunft verweigert.

Der EuGH betonte nun, dass Österreich die Auskunftspflicht der Halterin als eine «den Strassenverkehr regelnde Vorschrift» angesehen habe. Daran seien die Behörden und Gerichte im Vollstreckungsstaat «grundsätzlich gebunden». Sie müssten die Verkehrsregeln so akzeptieren, wie sie im Land des Verstosses definiert seien.

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