Die EU bestärkt erneut ihre Drohung von Sanktionen gegen Russland. Der EU-Aussenbeauftragte rügt den Prozess gegen Kritiker Alexej Nawalny.
Alexej Nawalny
Oppositionspolitiker Alexej Nawalny an einer Demonstration. (Archivbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EU-Aussenbeauftragte warnt erneut vor Sanktionen gegen Russland.
  • Die EU sieht den Prozess gegen Kremlgegner Alexej Nawalny als politisch motiviert.
  • Nawalny war zuletzt zweimal vor Gericht verurteilt worden.
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Nach den beiden jüngsten Gerichtsentscheidungen gegen Kremlgegner Alexej Nawalny hat der EU-Aussenbeauftragte Josep Borrell Sanktionsdrohungen gegen Russland erneuert. Gemeinsam mit den EU-Aussenministern werde er an diesem Montag über Massnahmen beraten, teilte der Spanier am Sonntag mit. Russische Gerichte würden weiterhin die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Fall Nawalny ignorieren.

Borrell spielte damit darauf an, dass der Gerichtshof in Strassburg Nawalnys Verurteilung in einem der Fälle als willkürlich ansieht und zur sofortigen Freilassung des Oppositionellen aufgefordert hat. Moskau weist das als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück.

Nawalny unterliegt vor russischen Gerichten

Nawalny war am Samstag gleich in zwei Gerichtsverfahren unterlegen. Zunächst hatte ein Berufungsgericht die unlängst verhängte Lagerhaftstrafe bestätigt. Nur wenige Stunden später kassierte Nawalny dann eine Geldstrafe wegen angeblicher Beleidigung eines Weltkriegs-Veteranen.

Alexej Nawalny Russland Proteste
Am 17. Januar verlässt Alexej Nawalny Deutschland. Bei der Ankunft in Russland wurde der Oppositionelle verhaftet. - Keystone

Die Prozesse stehen als politisch motiviert in der Kritik. Nawalnys Anwälte wollen gegen die Urteile vorgehen.

Österreichs Aussenminister Alexander Schallenberg bestätigte Sanktionsplanungen der EU. «Wir werden beim Aussenministerrat am Montag angemessene Reaktionen auf den Fall Nawalny diskutieren», sagte Schallenberg der «Welt am Sonntag». Dazu zählten auch gezielte Massnahmen gegen Einzelpersonen im Rahmen des neu geschaffenen Sanktionsinstruments zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen.

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