EU

EU-Reform will Zuständigkeit für arbeitslose Grenzgänger neu regeln

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Belgien,

Die EU-Gesetzgeber haben sich auf eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger geeinigt. Diese könnte für die Schweiz Mehrkosten bedeuten. Ein definitiver Entscheid steht in Brüssel noch aus.

Versicherung
Die EU-Gesetzgeber haben sich auf eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger geeinigt. - keystone

Wenn Grenzgängerinnen oder Grenzgänger ihren Job verlieren, bekommen sie derzeit Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat. Künftig könnten sie diese Gelder vom Staat, in welchem sie zuletzt einer Arbeit nachgingen, erhalten. Die Mitgliedsstaaten der EU und das Europäische Parlament haben sich am Mittwoch in Brüssel auf eine entsprechende Verordnungsrevision geeinigt, wie beide Institutionen mitteilten.

Die Verordnung ist Teil des Freizügigkeitsabkommens, das die Schweiz mit der EU hat, wie ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Bei einer formellen Verabschiedung müsste Brüssel die Revision im zuständigen gemischten Ausschuss einbringen. Eine Übernahme könnte erst «mit ausdrücklicher Zustimmung der Schweiz» erfolgen, so der Sprecher weiter.

Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Im vierten Quartal 2025 gingen 411'450 Personen mit Wohnsitz im Ausland einer Arbeit in der Schweiz nach, wie den Zahlen des Bundes zu entnehmen war.

Die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen Beiträge an die Schweizer Arbeitslosenversicherung. Da aber beim Verlust des Jobs der Wohnstaat Arbeitslosenleistungen erbringt, bezahlt die Schweiz ihren Nachbarstaaten eine Entschädigung. Vergangenes Jahr betrugen die Rückerstattungen an Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien insgesamt 283,3 Millionen Franken, wie das Seco mitteilte.

Diese Gelder erstatte die Schweiz, um Leistungen des Wohnstaates für drei Monate zu kompensieren. In Ausnahmefällen würde eine Entschädigung greifen, die die Leistungen für fünf Monate decke, sagte der Sprecher weiter. Ausschlaggebend sei die Beschäftigungsdauer in der Schweiz. Mit der Neuregelung der EU hätten arbeitslos gewordene Personen Anspruch auf Leistungen während mindestens sechs Monaten, wie der Rat der EU festhielt.

Ob diese Änderung für die Schweiz zu Mehrkosten führen würde, blieb unklar. Eine plausible Schätzung zu den Mehrkosten zu machen, sei nicht möglich, solange die Arbeiten in Brüssel nicht abgeschlossen seien, sagte der Seco-Sprecher.

In Brüssel müssen die Mitgliedsstaaten im Rat der EU sowie das Europäische Parlament der Revision noch zustimmen.

Kommentare

User #4068 (nicht angemeldet)

Dann sollen diese Kosten den Firmen in Rechnung gestellt werden, bei denen diese Arbeitslosen angestellt waren.

User #4322 (nicht angemeldet)

Arbeitslosengeld sollte immer von demjenigen Land und nach denjenigen Regeln bezahlt werden wo ein ArbeitnehmerIn gearbeitet hat.

Weiterlesen

Kerosin
117 Interaktionen
Kerosin-Krise
Strasse von Hormus
45 Interaktionen
«Gibt Wege»

MEHR IN NEWS

Regensdorf café elsau zh
Sünikon ZH
Wölfe
1 Interaktionen
Sitten

MEHR EU

Klingbeil
3 Interaktionen
Brüssel
Wolodymyr Selenskyj ukraine
19 Interaktionen
Kiew
27 Interaktionen
Brüssel

MEHR AUS BELGIEN

Nato Flagge
3 Interaktionen
Brüssel
Orban ukraine ungarn
16 Interaktionen
Milliarden
Manfred Weber
7 Interaktionen
Brüssel
7 Interaktionen
Brüssel