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    EU-Erlaubnis für Corona-Hilfen an Lufthansa ist nichtig

    Keystone-SDA
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    Luxemburg,

    Im Streit um milliardenschwere Staatshilfen für die Lufthansa in der Corona-Pandemie hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen bestätigt. Lufthansa scheiterte in Luxemburg mit ihrer Berufung gegen eine Entscheidung in erster Instanz aus dem Jahr 2023.

    Flughafen Frankfurt
    Flugzeuge der Lufthansa am Flughafen Frankfurt. (Symbolbild) - keystone

    Vor Gericht ging es um ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 für die grösste deutsche Fluggesellschaft. Es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien. Die Europäische Kommission gab dafür grünes Licht, ohne förmliches Prüfverfahren.

    Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts monierten in dem Zusammenhang Modalitäten der Festsetzung vom Aktienpreis. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht.

    Die Brüsseler Behörde wacht darüber, ob Beihilfen von Ländern an Unternehmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren. Gegen die Genehmigung im Lufthansa-Fall hatten die Konkurrenten Ryanair und Condor geklagt.

    Der EuGH stimmte laut Mitteilung allerdings nicht in allen Punkten mit der Vorinstanz überein: Das EU-Gericht habe der Kommission zu Unrecht weitere Fehler vorgeworfen, etwa in Bezug auf Fragen der Marktmacht des Konzerns oder die Beurteilung, ob Lufthansa sich in der Krisensituation über die Finanzmärkte hätte finanzieren können. Hier habe das Gericht zu strenge Massstäbe angelegt und in das «weite Ermessen» eingegriffen, über das die Brüsseler Behörde verfüge.

    «Wir nehmen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kenntnis», hiess es von der Lufthansa nach Urteilsverkündung. Der Konzern hat den Teil der Hilfen, die abgerufen wurden, nach eigenen Angaben vollständig zurückgezahlt.

    Zugleich verwies die Lufthansa darauf, dass die Kommission nach dem ersten Urteil des EU-Gerichts 2024 eine neue Untersuchung zu den deutschen Massnahmen eingeleitet hatte. Damit steht eine neue Entscheidung zur Beihilfeberechtigung von Lufthansa an. «Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen», teilte die Airline mit.

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