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Wallis verurteilt Wolfsbefürworter nach Facebook-Posts

Keystone-SDA
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Sion,

Die Walliser Staatsanwaltschaft hat neun Wolfsbefürworter wegen Beiträgen in sozialen Netzwerken per Strafbefehl verurteilt. Die Veröffentlichungen stammten von der Facebook-Seite «Defend the wolf» und richteten sich unter anderem gegen den Walliser Grossrat Grégory Logean.

Wölfe
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat neun Wolfsbefürworter wegen Beiträgen in sozialen Netzwerken per Strafbefehl verurteilt. - keystone

Der SVP-Politiker ist Präsident des Westschweizer Verbandes für die Regulierung von Grossraubtieren (Association romande pour la régulation des grands prédateurs).

Diese neun Strafbefehle sind auf den 1. April datiert und wurden je nach Fall wegen Beleidigung, Verleumdung und/oder Drohungen zugestellt. Bei den verhängten Strafen handelt es sich um bedingte Tagessätze, wie die Walliser Staatsanwaltschaft am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte damit eine Meldung des Lokalradios Rhône FM.

Von 13 Beschuldigten wurden neun verurteilt. Gegen die Strafbefehle kann noch Einsprache erhoben werden.

Auf Anfrage des Radiosenders zeigte sich Logean «zufrieden mit der juristischen Entwicklung in dieser Angelegenheit». Der SVP-Politiker spricht von «einem sehr wichtigen Signal» der Justiz, das zeige, dass man «nicht einfach alles hinter Tastatur und Bildschirm tun kann».

Unter den Verurteilten befinden sich auch Personen, die den Beitrag lediglich mit «Gefällt mir» markiert hatten. Grégoire Rey, Anwalt einer betroffenen Person, räumt ein, dass der «Post» «rote Linien überschritten» habe, betont jedoch, sein Mandant habe lediglich mit einem Emoji reagiert.

Es stelle sich daher die Frage, ob «die Zustimmung zu einem Inhalt bereits eine Beteiligung an dessen Aussage darstellt», so der Anwalt bei Rhône FM. Er erinnert daran, dass die Strafbarkeit von «Likes» in der Schweiz bislang nicht abschliessend geklärt ist. Sein Mandant werde Einsprache erheben.

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Kommentare

User #5647 (nicht angemeldet)

Ich meinte 2013 wurde EU weit beschlossen, dass ein positives Like auf Facebook und Ehemals Twitter unter einem Kommentar justiziabel so bewertet wird, als hätte die likende Person den Kommentar selbst verfasst. Ich dachte, die Schweiz hätte Richtlinie ebenso übernommen. Ich habe den Beschluss damals kopiert und habe ihn bestimmt noch.

User #2679 (nicht angemeldet)

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