EU-Parlament ebnet Weg für Freihandelsabkommen mit Mercosur
Die Schutzklauseln zu Agrarimporten im Mercosur-Handelsabkommen sind so gut wie beschlossen. Mit breiter fraktionsübergreifender Mehrheit hat das Europäische Parlament die neue Verordnung angenommen.

Im Dezember hatte es darüber eine Einigung zwischen Unterhändlern von Parlament und EU-Staaten gegeben, um den Abschluss des Freihandelsabkommens zu ermöglichen. Nun steht noch die Zustimmung des Rats aus, was aber als Formalie gilt.
Vorgesehen ist, dass rasch Gegenmassnahmen in Gang gesetzt werden können, wenn die Einfuhren aus den Mercosur-Ländern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay stark ansteigen oder es zu einem übermässigen Preisverfall kommt. Auf ein Inkrafttreten des Handelsabkommens hat das keinen Einfluss. Es wird damit gerechnet, dass es im Laufe des ersten Halbjahres vorläufig in Kraft treten könnte.
Die in den Schutzklauseln vorgesehenen Gegenmassnahmen würden dazu führen, dass Zollvorteile vorübergehend wieder ausgesetzt werden. Eine besonders intensive Überwachung ist bei der Einfuhr von Produkten wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eiern, Knoblauch, Ethanol, Zitrusfrüchten und Zucker vorgesehen.
483 Abgeordnete stimmten für die Schutzklauseln, 102 dagegen und 67 enthielten sich.
Der Mercosur-Deal war zu Jahresbeginn in Paraguay nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen unterzeichnet worden. Es soll eine neue Freihandelszone mit mehr als 700 Millionen Einwohnern geschaffen werden. Geplant ist, Zölle und Handelsbarrieren zwischen der EU einerseits und Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay andererseits weitestgehend abzubauen und so den Austausch von Waren und Dienstleistungen anzukurbeln.
Europäische Landwirte fürchten die Konkurrenz aus den Mercosur-Staaten und sprechen von einer Existenzbedrohung für die europäische Landwirtschaft. Umweltschützer befürchten, dass durch eine stärkere Nachfrage landwirtschaftlicher Produkte in Europa die Abholzung des Regenwaldes in Südamerika befeuert werden könnte.
Befürworter des Abkommens sehen dagegen besonders grosse Chancen für die Autoindustrie, den Maschinenbau und die Pharmabranche.
Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft treten kann, muss es noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Das Parlament beschloss jedoch im Januar mit knapper Mehrheit, den EuGH vor der Entscheidung über die abschliessende Ratifizierung untersuchen zu lassen, ob das Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist.
Nach Rechtsauffassung des Rates der Mitgliedstaaten kann es allerdings schon vor einer EuGH-Entscheidung vorläufig angewandt werden, sobald es von mindestens einem Mercosur-Staat ratifiziert wurde. Dieser Schritt wird noch in der ersten Jahreshälfte erwartet.














