EU leitet Ermittlungen gegen Google ein zu KI-Inhalten
Die zuständige Europäische Kommission leitet eine Untersuchung gegen Google ein wegen möglicher Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht.

Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, seine Künstliche Intelligenz rechtswidrig mit Online-Inhalten Dritter gefüttert zu haben. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher eine Untersuchung wegen möglicher Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht ein.
Konkret wirft die Behörde dem Tech-Riesen auch vor, den Inhalt von Dritten ohne entsprechende Kompensation zu nutzen, um die Ergebnisse für Suchanfragen anzubieten. Sie prüfe, ob Google Verlagen und Urhebern von Inhalten möglicherweise unfaire Bedingungen auferlege und gleichzeitig konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt habe.
Kommissions-Vizepräsidentin äussert sich
Kommissions-Vizepräsidentin Teresa Ribera teilte mit: «Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Informationszugang und eine lebendige Kreativlandschaft angewiesen.»
KI bringt bemerkenswerte Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, doch dieser Fortschritt dürfe nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.
Wer bei Google sucht, bekommt inzwischen auch KI-generierte Ergebnisse angezeigt. Es geht dabei sowohl um zusammenfassende Antworten auf Suchanfragen als auch um den erst vor wenigen Wochen in Deutschland gestarteten KI-Modus von Google. Letzterer beantworte Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern im konversationsähnlichen Stil eines Chatbots.
Neben einer mutmasslich nicht angemessenen Kompensation für die Urheber von Inhalten untersuchen die europäischen Wettbewerbshüter auch, ob Google seine Marktmacht missbraucht. Es gehe darum, ob die Online-Publisher die Möglichkeit hätten, der Nutzung ihrer Inhalte durch Googles KI zu widersprechen, teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter weiter mit.
Tatsächlich seien viele Anbieter darauf angewiesen, bei einer Google-Suche zu erscheinen, um Nutzerinnen und Nutzer auf ihre Webseite zu ziehen. Diesen Zugang zu verlieren, wollten viele Online-Publisher nicht riskieren, so die EU-Kommission.
EU vs. US-Internetkonzerne – das nächste Verfahren
Auch wenn die Gründe unterschiedlich sind, so häufen sich die EU-Verfahren und Strafen gegen Internetkonzerne aus den USA. Vergangenen Freitag hatte die Brüsseler Behörde eine Geldstrafe von 120 Millionen Euro gegen Elon Musks Online-Plattform X verhängt. Sie wirft dem sozialen Netzwerk vor, sich nicht an europäische Digitalregeln zu halten.
Die Entscheidung löste heftige Reaktionen aus den Vereinigten Staaten aus. Es sei «eine Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen», schrieb US-Aussenminister Marco Rubio auf X. Die Tage der Online-Zensur für Amerikaner seien vorbei.
«Die EU sollte abgeschafft werden», schrieb Musk selbst in einem Post auf der Online-Plattform. Er untersagte der EU-Kommission als Reaktion auf die Brüsseler Entscheidung zudem, Anzeigen auf seiner Plattform zu schalten.

Erst vergangenen Donnerstag hatte die EU wegen möglicher Verstösse gegen europäisches Wettbewerbsrecht ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta eingeleitet. Konkret geht es um den Verdacht, dass Meta den Zugang von Anbietern Künstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig beschränkt.
Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstösse gegen Meta. Zuletzt war die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen. In der Regel werden die Wettbewerbsverfahren von US-Seite daher auch weniger kritisiert als Ermittlungen oder Strafen auf Grundlage von europäischen Digitalgesetzen.
Google schaltet KI-Modus in mehr als 40 Ländern frei
Google beherrscht seit mehr als zwei Jahrzehnten die Internet-Suche. Inzwischen greifen Nutzer aber auch zu KI-Chatbots anderer Anbieter wie ChatGPT oder Perplexity. Google setzt daher inzwischen auch in Europa beim klassischen Suchmaschinengeschäft auf Künstliche Intelligenz.
Der US-Konzern schaltete Anfang Oktober den sogenannten KI-Modus in der Google-Suche in mehr als 40 Ländern frei, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Die neue Funktion, durch die man mit den Suchergebnissen chatten kann, war im Juli zunächst in den USA, in Grossbritannien und in Indien gestartet worden.
Bedenken gibt es darüber hinaus im Umgang mit Inhalten auf Googles Video-Plattform Youtube. Creator müssen Google die Erlaubnis geben, ihre Videos für unterschiedliche Zwecke zu nutzen, darunter auch zum Training generativer KI-Modelle.
Keine Vergütung für Content-Creator
Eine Vergütung dafür erhalten sie jedoch nicht. Gleichzeitig untersagt Youtube Wettbewerbern von Google, Plattforminhalte zum Training eigener KI-Systeme zu nutzen – ein möglicher Vorteil für Googles eigene KI-Entwicklungen.
Die EU-Kommission untersucht, ob Google durch die Praktiken eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte. Die Einleitung des Verfahrens bedeute noch keinen Nachweis eines Verstosses.
Die Brüsseler Behörde betonte: Sie wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen. Gegen Google laufen auch andere Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstösse, etwa wegen möglicher Benachteiligung von Medien und Verlagen.
Bei solchen Verfahren drohen hohe Geldbussen. Im September hatte die EU-Kommission Google wegen Verstössen gegen Wettbewerbsregeln im Werbegeschäft eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro aufgebrummt.














