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EU empfiehlt Ende von Corona-Einreiseverboten für 15 Drittstaaten

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Belgien,

Die EU beginnt ab dem 1. Juli mit der Aufhebung der wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreiseverbote.

Flughafen München
Flughafen München - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Einreisesperre für USA bleibt bestehen - Zusätzliche Bedingung für China.

Die EU-Regierungen gaben am Dienstag grünes Licht für ein Ende der Beschränkung bei 15 Drittstaaten, wobei für China eine zusätzliche Bedingung gilt. Bestehen blieben die Einreiseverbote für Staaten mit hohen Infektionszahlen wie die USA, Brasilien, Russland oder die Türkei. Allerdings handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, letztlich muss jedes EU-Land selbst entscheiden.

Die EU hatte wegen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus im März für nicht unbedingt notwendige Besuche in der EU entschieden, die Einreise zu untersagen. Die Mitgliedstaaten sprachen sich nun nach tagelangen Verhandlungen in einem schriftlichen Verfahren für eine teilweise Aufhebung aus.

Auf Basis der Empfehlung können die EU-Staaten beginnen, die Beschränkungen für folgende 15 Länder zu beenden: Algerien, Australien, China, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. Die Länder-Liste soll alle zwei Wochen aktualisiert werden.

Hauptkriterium für eine Aufhebung der Beschränkungen ist, dass die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den Ländern in den vergangenen 14 Tagen mindestens so niedrig wie im EU-Durchschnitt ist. Zudem muss es bei den Infektionen einen «stabilen oder sich verringernden Trend» geben und die Antwort der jeweiligen Regierungen auf die Corona-Pandemie gewissen Standards entsprechen.

Bei China gilt ausdrücklich als zusätzliche Bedingung, dass Peking seinerseits das Einreiseverbot für EU-Bürger beenden muss. Einige EU-Regierung hatten Zweifel, dass die Daten zu Fallzahlen aus China verlässlich sind und gefordert, dass dieser Vorbehalt in der Empfehlung deutlich gemacht wird.

Bei anderen Ländern kann das Kriterium der Gegenseitigkeit bei der Aufhebung von Fall zu Fall angewendet werden. Die Liste ist für die Mitgliedstaaten auch «nicht rechtlich bindend», wie der EU-Rat erklärte. «Die Behörden der Mitgliedsstaaten bleiben für die Umsetzung des Inhalts der Empfehlung verantwortlich.» Möglich sei auch eine «nur schrittweise» Aufhebung der Reisebeschränkungen bei den aufgeführten Ländern.

Insofern könnte trotz der gemeinsamen Liste zu unterschiedlichen Regelungen in verschiedenen EU-Ländern kommen. «Es wird eine Reihe von EU-Staaten geben, die ihre Grenzen bei bestimmten Ländern nicht öffnen», sagte ein EU-Diplomat voraus.

Besonders vom Tourismus abhängige EU-Länder sind auch schon vorgeprescht. So öffnete Griechenland schon ab dem 15. Juni seine Flughäfen für Reisende aus Drittstaaten, darunter China, Neuseeland und Südkorea.

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