EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
Die EU schiebt das Verkaufsverbot von Produkten aus abgeholzten Gebieten auf. Umweltschützer befürchten jedoch eine weitgehende Entkernung der Vorgaben.

Die Europäische Union verschiebt ihr Verkaufsverbot für Kaffee, Kakao und Palmöl aus Abholzungsgebieten um ein weiteres Jahr. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich am Donnerstagabend darauf, dass die Vorschriften erst Ende 2026 greifen sollen.
Bis dahin soll es Verhandlungen über ein weiteres Abschwächen des Gesetzes geben. Der deutsche Kanzler Friedrich Merz (CDU) sprach am Freitag von einem «Erfolg für unsere Initiative».
Die deutsche Regierung gehört auf EU-Ebene zu den Gegnern der Richtlinie. Die Einigung sei «gut für unsere Wirtschaft», denn der «Bürokratieabbau geht voran», erklärte Merz im Onlinedienst X.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Kakao und Palmöl gilt dies auch für Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mithilfe von satellitengestützten Ortsdaten in den Anbauländern sicherstellen und an Brüssel berichten.
Kritik von Waldbesitzern und Handelspartnern
Das Gesetz wurde 2023 verabschiedet, die Vorschriften greifen aber noch nicht. Wegen viel Kritik war das Inkrafttreten bereits verschoben worden.
Waldbesitzer und Unternehmen der Lebensmittelindustrie befürchten etwa einen zu hohen Verwaltungsaufwand. International hagelte es Beschwerden von Handelspartnern der EU, darunter Brasilien und Indonesien, weil die Anforderungen aus Brüssel am Ende bei den Bauern vor Ort liegen.
Neuer Stichtag für die Regeln soll nun der 30. Dezember des kommenden Jahres sein. Europaparlament und EU-Staaten sprachen sich zudem für eine grundsätzliche Überarbeitung im Frühjahr aus, die das Gesetz weiter «vereinfachen» soll.
In welcher Form das Gesetz letztlich greifen wird, ist deshalb weiter unklar. Umweltschützer befürchten eine weitgehende Entkernung der Vorgaben.














