Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden stellt das Ermittlungsverfahren gegen einen Erzieher aus Rastatt wegen des Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauch ein.
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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft Baden-Baden findet keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten.
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Es gebe keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten des Mannes, teilte die Behörde am Montag mit. Während der monatelangen Ermittlungen seien zahlreiche Zeugen befragt und 30 Kinder im Beisein von Sachverständigen vernommen worden; dabei sei aber kein hinreichender Tatverdacht festgestellt worden.

Der Erzieher war Mitte vergangenen Jahres nach Anzeigen von Eltern unter Verdacht geraten und im Spätsommer 2020 festgenommen worden. Ein Kind soll sich damals seiner Mutter anvertraut haben. Bei den Befragungen der Kinder habe sich nun aber sehr schnell ergeben, «dass keine sexualbezogenen Handlungen geschildert wurden», erklärte die Staatsanwaltschaft.

Ein Kind habe angegeben, bei einer Befragung durch die Polizei gelogen zu haben. Andere hätten, «wie bei Kindern nicht untypisch», Phantasiegeschehen geschildert und von Ereignissen erzählt, die es gar nicht gab. Ausserdem, so die Staatsanwaltschaft, hätten bei allen Kindern «suggestive Aussagebedingungen» vorgelegen. Ausgangspunkt seien dabei die erste Anzeige und die «darauf aufbauenden zahlreichen Gespräche zwischen den Eltern mit ihren Kindergartenkindern» gewesen.

Ermittlungsbehörden und Sachverständige hätten infolge inhaltlicher Vorgaben der Eltern nicht mehr sicher nachvollziehen können, welche Äusserungen der Kinder auf ein tatsächliches Erlebnis zurückzuführen seien. Auch weitere «sehr intensive» Ermittlungen und die Auswertung von digitalen Speichermedien hätten keine Anhaltspunkte für Kindesmissbrauch ergeben.

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