Deutschland: Entlastungsprämie scheitert vorerst im Bundesrat
In Deutschland hat die Länderkammer Bundesrat eine geplante Prämie zur Entlastung der Arbeitnehmer von bis zu 1000 Euro (915 Franken) vorerst gestoppt.

Die Kammer der Bundesländer stimmte dem vom Parlament – dem Bundestag – bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Geplant war, dass Unternehmen ihren Beschäftigten den Betrag steuerfrei zahlen können. Endgültig gescheitert ist die Prämie damit nicht. Die Regierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Die Schlappe trifft die Koalition aus christdemokratischer Union (CDU und CSU) und sozialdemokratischer SPD unter Kanzler Friedrich Merz ein gutes Jahr nach ihrem Amtsantritt in einer heiklen Phase. Die vergangenen Tage waren von heftigen Reibereien und gegenseitigen Mahnungen geprägt.
Erst am Vortag hatte Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) die weitreichenden Folgen des Iran-Kriegs in Zahlen gezeigt: Allein für 2027 sagt die jüngste Steuerschätzung für den Bund 10,1 Milliarden Euro weniger Einnahmen als erwartet voraus. Das ersehnte Wirtschaftswachstum bleibt aller Voraussicht nach vorerst aus, die Preise bleiben hoch.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten die nicht zu versteuernde Prämie in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 zahlen können. Zur Begründung heisst es im Entwurf, der Iran-Krieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer grossen Belastung. Die Regierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.
Die Kritik der Bundesländer entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Massnahmen beschliesst, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.














