Deutsches Gericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht weit genug
In Karlsruhe entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht über das Klimaschutzgesetz. Dieses reiche nicht weit genug.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesverfassungsgericht sieht das Klimaschutzgesetz als nicht ausreichend.
- Die Reduktionsziele für die Emissionen nach 2030 müssten näher geregelt werden.
- Einzelne Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich.
Das deutsche Klimaschutzgesetz greift aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts zu kurz. Bis Ende des kommenden Jahres müssen die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher geregelt werden. Dazu verpflichteten die Richter in Karlsruhe den Gesetzgeber am Donnerstag. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich.
Die teilweise noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.»
Emissionsminderungspflichten betreffen Freiheit
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen wird schwieriger. Es sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Massnahmen machbar.

«Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind», heisst es in der Erklärung.
Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, «um diese hohen Lasten abzumildern».
Pariser Abkommen als Grundlage
Bundestag und Bundesrat hatten Ende 2019 dem Klimapaket der Bundesregierung zugestimmt, nachdem Bund und Länder noch Kompromisse ausgehandelt hatten. Wesentlicher Punkt ist das Klimaschutzgesetz. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstossen dürfen.
Vom Bundesumweltministerium heisst es dazu: «Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten.»
Das Pariser Klimaabkommen bildet die Grundlage des deutschen Gesetzes. Demnach soll der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad Celsius begrenzt werden. Die Folgen des Klimawandels sollen so gering wie möglich gehalten werden.