Karlsruhe entscheidet zu Unterschriftenzahl für Kleinparteien bei Bundestagswahl

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) in Karlsruhe eine Entscheidung über die Zahl der notwendigen Unterschriften zum Antreten kleiner Parteien bei der Bundestagswahl.

Bundestag
Bundestag - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn sich Parteien zur Wahl stellen, die aktuell keine fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag haben, müssen sie dafür bis zu 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern pro Landesliste und je 200 pro Direktkandidat einreichen..

Es klagten die Bayernpartei und die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD). Sie argumentieren, dass das Sammeln von Unterschriften in der Pandemie deutlich schwieriger geworden sei. (Az. 2 BvE 1/21 und 2 BvE 3/21)

Wenn sich Parteien zur Wahl stellen, die aktuell keine fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag haben, müssen sie dafür bis zu 2000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern pro Landesliste und je 200 pro Direktkandidat einreichen. Für andere Wahlen in der Pandemie - etwa die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März und die im September anstehende Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus - wurde die benötigte Zahl bereits gesenkt.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Melania Trump
6 Interaktionen
Gesetz geplant
Thomas Gottschalk
«Gehe in Rente»

MEHR IN POLITIK

Simone Richner Gastbeitrag FDP
Simone Richner (FDP)
FDP Jungfreisinnige EU-Abkommen
8 Interaktionen
Fordern EU-Ständemehr
Wolodymyr Selenskyj Keir Starmer
16 Interaktionen
Bericht
EU Aussenbeauftragte Kaja Kallas
26 Interaktionen
Aussenbeauftragte

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Wolodymyr Selenskyj Friedrich Merz
7 Interaktionen
Ukraine-Frieden
Sahra Wagenknecht
22 Interaktionen
Kürzel BSW bleibt
bundesliga
Manzambi trifft
7 Interaktionen
Berlin