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Deutsche Regierung beschliesst Nachtragsetat

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Deutschland,

Der Haushalt des laufenden Jahres soll verfassungsrechtlich abgesichert werden. Die deutsche Regierung brachte einen Nachtragshaushalt auf den Weg.

Nachtragsetat Deutsche Regierung
Die deutsche Regierung beschliesst Nachtragsetat. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die deutsche Regierung will den Haushalt des laufenden Jahres nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verfassungsrechtlich absichern.

Dafür brachte das Kabinett am Montag einen Nachtragshaushalt auf den Weg – und leitete damit erste Schritte für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse ein.

Die endgültige Entscheidung darüber soll noch vor Weihnachten im Bundestag fallen.

«Mit dem Nachtragshaushalt 2023 ziehen wir die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts», erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Es würden keine zusätzlichen Schulden aufgenommen.

Rechtliche Absicherung

Ein Nachtragshaushalt ist eine nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Etats. Damit will die «Ampel»-Regierung nun Kredite rechtlich absichern, die für die Energiepreisbremsen sowie zur Unterstützung von Flutopfern in diesem Jahr bereits genutzt wurden.

Es geht um rund 45 Milliarden Euro. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass die Regierung diese Kredite ohne Weiteres nicht hätte aufnehmen dürfen.

«Es geht um die Heilung eines Rechtsverstosses, der eintreten würde, wenn wir jetzt nichts machen würden», hiess es aus dem Finanzministerium. Konkret soll die Rücklage im Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro gekürzt werden, die nach dem Karlsruher Richterspruch nicht mehr zur Verfügung stehen.

Nachträgliche Kredite

Ausserdem sollen dem Fonds für die Energiepreisbremsen nachträglich 43,2 Milliarden Euro an Krediten zugesprochen werden. Auch aus einem Topf für Aufbauhilfen nach der Flut im Ahrtal müssen 1,6 Milliarden Euro nachträglich auf rechtlich sichere Füsse gestellt werden.

Voraussetzung für all das ist, dass der Bundestag eine aussergewöhnliche Notlage erklärt und so zum vierten Mal in Folge die Schuldenbremse aussetzt. In den vergangenen Jahren hatte das Parlament dies zuerst mit der Corona-Krise und dann mit den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die deutschen Staatsfinanzen begründet. Die im deutschen Grundgesetzt verankerte Schuldenbremse bsagt, dass sich der Bund nur mit 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden darf.

Ohne die Absicherung hätte nach dem Karlsruher Urteil im Haushalt 2023 ein Verfassungsbruch gedroht. Denn die Richter entschieden, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat der Bund nach Auffassung von Experten im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen und im Fonds zur Fluthilfe aber gemacht.

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