Deutsche Grüne klagen gegen Einstufung sicherer Herkunftsländer
In Deutschland will die Fraktion der Grünen im Bundestag die Rechtmässigkeit der von der Regierung geplanten Einstufung per Verordnung von Staaten als sichere Herkunftsländer vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

Solche wichtigen Entscheidungen dürften nicht einfach vom Innenministerium am Bundestag – dem deutschen Parlament in Berlin – vorbei getroffen werden, so das Hauptargument der Organklage.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem «Spiegel», der zuerst über die Klage vor dem Gericht in Karlsruhe berichtete: Man werde diese «grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages» nicht hinnehmen. Ein Gerichtssprecher bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) den Eingang einer entsprechenden Organklage.
Das Kabinett von Kanzler Friedrich Merz hatte im September eine Reform beschlossen, die Asylentscheidungen für Menschen aus bestimmten Staaten beschleunigen und Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll – und zwar durch die Einstufung zusätzlicher Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer per Verordnung des Innenministeriums. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass künftig, wenn Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, weder der Bundestag noch die Kammer der Bundesländer, der Bundesrat, zustimmen müssten.
Voraussetzung dafür ist aus Sicht des Hauses von Innenminister Alexander Dobrindt, dass sich die Verordnung nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl für politisch Verfolgte erstrecken soll. Das wird ohnehin nur sehr wenigen Schutzsuchenden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zugesprochen. Bei den meisten Asylbewerbern, die in Deutschland einen Schutzstatus erhalten, greift der Flüchtlingsschutz oder der sogenannte subsidiäre Schutz für Menschen, denen im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sei kein Verwaltungsakt, sondern ein Eingriff in individuelle Schutzrechte, kritisierte schon damals die Grünen-Abgeordnete Filiz Polat. «Wer so handelt, rüttelt an den Grundpfeilern unseres Rechtsstaatsprinzips.»
Der Bundestag hatte die Neuregelung im Dezember beschlossen. Am 1. Februar soll sie in Kraft treten. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD war vereinbart worden, zuerst Algerien, Indien, Marokko und Tunesien neu als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Wenn es zwischen den obersten Bundesorganen zu Streit kommt, kann das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Organstreitverfahren angerufen werden. Der Antragssteller muss sich darauf berufen, dass er oder das Verfassungsorgan, dem er angehört, in seinen verfassungsmässigen Rechten und Pflichten verletzt oder gefährdet ist.
Die Grünen-Fraktion sieht laut «Spiegel» das Recht des Bundestages im Asyl-Artikel des Grundgesetzes verletzt. Danach können «durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf» Staaten bestimmt werden, bei denen etwa nach der Rechtslage oder den politischen Verhältnissen «gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet».
Laut den Grünen bedeutet das, dass nur der Bundestag und der Bundesrat im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens über sichere Herkunftsländer entscheiden dürfen – und nicht die Regierung allein per Rechtsverordnung.










