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Deutschland: 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Trainer

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein früherer Sporttrainer ist in Deutschland wegen überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs in 141 Fällen zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.

richter hammer
Neben einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren ordnete das Landgericht Dessau-Rosslau (Sachsen-Anhalt) Sicherungsverwahrung an. (Symbolbild) - keystone

Neben einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren ordnete das Landgericht Dessau-Rosslau (Sachsen-Anhalt) Sicherungsverwahrung an. Damit folgte das Gericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Die Richter bezogen bei der Strafe ein früheres Urteil mit ein. Schon 2024 musste sich der Mann wegen überwiegend schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 229 Fällen verantworten. Opfer war eine Trainingsschülerin. Damals war der Dessauer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Im aktuellen Prozess ging es um den sexuellen Missbrauch von zwei Kindern im Zeitraum von 1998 bis 1999 und von 2004 bis 2011. Zu Beginn der Taten waren das Mädchen neun und der Junge sieben Jahre alt.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte seine besondere Stellung als Trainer und Vertrauensperson ausgenutzt. Die Taten sollen in der Wohnung des Mannes und in dessen Gartenlaube, aber auch bei Wettkämpfen teils im Ausland stattgefunden haben. Eines der Opfer hatte sich seinerzeit seinen Eltern anvertraut.

Der Angeklagte räumte die Taten weitgehend ein. Zum Prozessauftakt entschuldigte er sich in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung bei den Opfern. Sie treten im Prozess als Nebenkläger auf.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat sich der Mann auf die Zahlung von Schmerzensgeld in nicht näher benannter Höhe an die beiden Opfer verpflichtet. Die Verteidigung hatte ein milderes Urteil und keine Sicherungsverwahrung gefordert. Das Gericht sah aufgrund eines psychologischen Gutachtens jedoch keine Alternative zu einer Sicherungsverwahrung. Demnach sei der Mann pädophil, weitere Taten könnten nicht ausgeschlossen werden. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

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