Tod eines Patienten: Ärzte geben Auskunft vor Bezirksgericht Brugg
Am zweiten Prozesstag zum Tod eines jungen Patienten in der psychiatrischen Klinik Königsfelden im Kanton Aargau sind die beiden angeklagten Ärzte befragt worden. Ihre Aussagen zeigten, wie herausfordernd die Behandlung des Patienten und die Situation in der Klinik gewesen waren.

Die Staatsanwaltschaft beantragt für die Oberärztin eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren – wegen vorsätzlicher Tötung durch Unterlassen. Der Leitende Oberarzt ist wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Bei der Befragung vor dem Bezirksgericht Brugg AG ging es am Dienstag um die Rolle, welche die Beschuldigten in den kritischen Tagen vor dem Tod des 18-jährigen Patienten Ende 2020 gespielt hatten. Die Oberärztin, die erst seit kurzer Zeit bei den Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) arbeitete, schilderte eine Situation der Überforderung.
Sie habe trotz wiederholter Stürze des Patienten kein Schädel-Hirn-Trauma erkannt, da dieser neurologisch unauffällig gewirkt habe. Präventive Massnahmen wie Matten oder Helme seien mangels Verfügbarkeit nicht eingesetzt worden.
Die Ärztin, die zeitgleich 22 weitere Patienten betreute, betonte, dass niemand im Team eine Lösung für das Sturzproblem gewusst habe. Eine spezifische Ausbildung für Autismus besass sie nicht.
Der beschuldigte Leitende Oberarzt räumte vor Bezirksgericht ein, dass die Unterbringung in einem Isolierzimmer nicht ideal war für eine Person mit Störungen, wie der junge Patient sie aufwies. Die Klinik sei dafür nicht oder nur ansatzweise eingerichtet gewesen. «Es gab keinen Platz» für ihn.
Der junge Patient hatte sich Anfang November 2020 mit einer diagnostizierten Autismus-Spektrum-Störung freiwillig in stationäre psychiatrische Behandlung begeben. Zudem wies er schizophrene und psychotische Aspekte sowie Anzeichen von Zwangsstörungen auf.
Im Laufe des November verschlimmerte sich sein Zustand, eine fürsorgerische Unterbringung wurde angeordnet. Weil er mit seinem Verhalten sich selbst und andere gefährdete, wurde er am 30. November in einem Isolationszimmer untergebracht. Dort war er immer noch, als der leitende Oberarzt aus den Ferien zurückkam.
Der Zustand des Patienten hatte sich zugespitzt. Immer wieder liess er sich rückwärts zu Boden fallen. Dabei zog er sich Verletzungen zu. Mehrere vom Gericht befragte Pflegefachfrauen berichteten von einem «Ohnmachtsgefühl». Sie vermochten nicht zum Patienten durchzudringen, keine Behandlung schien zu wirken.
Der Leitende Arzt ordnete eine Sedierung des jungen Patienten und eine 1:1-Betreuung an. Die konkrete Durchsetzung überliess er der Abteilung. Am folgenden Tag, dem 30. Dezember 2020, kam der Arzt morgens auf der Abteilung vorbei, der Patient schlief noch immer.
Daraufhin wandte er sich anderen Aufgaben zu und am Nachmittag war er in seiner eigenen Praxis tätig. Eine Mail der Oberärztin, er solle auf die Abteilung kommen, erkannte er nicht als dringlich. Er komme an folgenden Tag, antwortete er deshalb.
Nachdem der Patient an jenem Vormittag aufgewacht war, verfiel er erneut in sein selbstverletzendes Verhalten. Er liess sich nur kurzzeitig davon abhalten.
Als eine Pflegefachfrau um 14.40 Uhr nach ihm schaute, fand sie ihn reglos und nicht mehr ansprechbar am Boden. Der 18-Jährige wurde ins Universitätsspital Zürich gebracht, wo er wenige Tage danach an seinen schweren Kopfverletzungen starb. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.










