Deutschland führt seine neuen Regeln gegen das Coronavirus ein. In Fernzügen und Fernbussen müssen Fahrgäste seit diesem Samstag FFP2-Masken tragen.
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Deutschland führt neue Regeln gegen das Coronavirus ein. - Sebastian Gollnow/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gelten ab heute Samstag wieder strengere Coronaregeln.
  • In vielen öffentlichen Räumen muss wieder eine FFP2-Maske getragen werden.

Mit dem Monatswechsel sind neue Corona-Vorgaben in Kraft getreten. In Fernzügen und auch Fernbussen wie etwa Flixbus müssen Fahrgäste seit diesem Samstag FFP2-Masken tragen.

Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer selbst. Deren Gesundheitsminister hatten sich aber dafür ausgesprochen, an der geltenden Maskenpflicht in Bussen und Bahnen festzuhalten. In Flugzeugen fällt die Maske dagegen ab jetzt weg.

ffp2 Coronavirus
Im Kampf gegen das Coronavirus setzt Deutschland auf FFP2-Masken. - keystone

Bundesweit müssen ausserdem FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen getragen werden. Beim Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird ausserdem ein negativer Test verlangt. Beschäftigte müssen sich mehrmals pro Woche testen lassen.

In Eigenregie noch schärfere Massnahmen möglich

Die Neuregelungen hatten Bund und Länder über eine weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, ansonsten wären die restlichen Corona-Regeln im September ausgelaufen.

coronavirus Schule
Eine Schule in Corona-Zeiten. Das war einmal. - AFP

Festgelegt ist darin ausserdem, dass die Bundesländer in Eigenregie noch schärfere Massnahmen verordnen können, wie etwa Maskenpflichten in Geschäften und Restaurants oder Tests in Schulen und Kitas. Möglich sind auch Maskenpflichten in Schulen – aber nur ab Klasse fünf und soweit es zur Aufrechterhaltung «eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich» ist.

Weitere Vorgaben, wie etwa Besucherobergrenzen für Veranstaltungen, Abstandsvorgaben im öffentlichen Raum oder Masken auch draussen, wenn Abstände nicht möglich sind, können die Bundesländer ebenfalls machen. Allerdings muss dafür per Landtagsbeschluss zunächst festgestellt werden, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche besteht.

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