Cannabis

    Cannabis-Legalisierung verschiebt sich voraussichtlich

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    Deutschland,

    Der Rausch muss warten: Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis soll zwar 2023 im Bundestag beschlossen werden, eine Freigabe folgt erst nächstes Jahr.

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    Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. - Annette Riedl/dpa

    Die ursprünglich für den Jahreswechsel geplante Legalisierung von Cannabis verschiebt sich voraussichtlich. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Ampel-Fraktionen.

    Demnach ist zwar geplant, das Gesetz in der letzten Sitzungswoche des Jahres zwischen dem 13. und 15. Dezember im Bundestag zu beschliessen. Anschliessend ist aber noch der Bundesrat am Zug und für die letzte Bundesratssitzung des Jahres am 15. Dezember seien die Fristen zu knapp, hiess es.

    Zwar sind die Pläne in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig, sie muss aber darüber, wie über jedes andere Gesetz auch, beraten. Die nächste Bundesratssitzung ist dann am 2. Februar 2024. Ein Inkrafttreten wäre erst danach möglich. In Ampel-Kreisen wurde als mögliches Datum der 1. April genannt.

    Cannabis-Legalisierung, ein kontroverses Thema

    Der Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

    Bei einer Expertenanhörung im Bundestag war zuletzt noch einmal deutlich geworden, wie kontrovers das Thema ist. Medizinerverbände, Polizeigewerkschafter und Deutscher Richterbund hatten ihre Ablehnung der Freigabe deutlich gemacht, Suchtexperten und reformorientierte Juristen hatten von einer notwendigen Entkriminalisierung gesprochen.

    Der Bundestag kommt zwar vor seiner letzten Sitzungswoche im Dezember auch Ende November noch einmal zusammen. Diese Plenarwoche ist aber für die Haushaltsberatungen reserviert. Andere Gesetze kommen in Haushaltswochen in der Regel nicht auf die Tagesordnung.

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