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Bundesrat strebt eine Schweizer Lösung bei den Spesen an

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Belgien,

Der Schweizer Bundesrat verhandelt mit der EU-Kommission über die Spesenregelung.

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Der Schweizer Bundesrat führt Verhandlungen mit der EU-Kommission über die Spesenregelung. (Symbolbild) -

Die Spesen sorgen in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU für hitzige Diskussionen. Von Schweizer Seite wird befürchtet, dass aufgrund der europäischen Spesenregelung das inländische Lohnniveau geschwächt werden könnte. Der Bundesrat versucht mit der EU-Kommission eine Lösung zu finden, um auch im Inland insbesondere die Gewerkschaften vom Abkommen zu überzeugen.

Im Rahmen der Verhandlungen soll das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz vollständig umgesetzt werden. Das beinhaltet auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmenden. Dabei will der Bundesrat laut seinem Verhandlungsmandat das aktuelle Schutzniveau der Lohn- und Arbeitsbedingungen dauerhaft sichern.

Voranmeldefrist soll reduziert werden

Betroffen von der neuen Regelung wären sogenannte entsandte Arbeitnehmende. Dabei geht es um Arbeitnehmende, die von einem Arbeitgeber eines EU-Mitgliedsstaates für einen bestimmten Zeitraum zum Arbeiten in die Schweiz entsandt werden. Dieser Zeitraum ist auf höchstens 90 Tage beschränkt.

Damit diese Personen in der Schweiz arbeiten dürfen, müssen sie acht Tage im Voraus gemeldet werden. Diese Voranmeldefrist soll auf vier Tage reduziert werden, wie sich der Bundesrat und die EU-Kommission im Common Understanding (Gemeinsame Verständigung) einigten. Die Verständigung bildet die Basis für die Verhandlungen.

Bei der Entlohnung kennt die EU das Prinzip von «gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Es bedeutet, dass entsandte Arbeitnehmende mindestens den hiesigen Lohn erhalten müssen.

Schweizer Gewerkschaften befürchten Lohnschwächung

Anders ist es bei den Spesen geregelt. Da gelten in der EU die Ansätze des Herkunftslandes. Dies gefährde den Lohnschutz in der Schweiz, befürchten insbesondere die Gewerkschaften. Für die Arbeitnehmenden könne es pro Monat 1000 Franken weniger Einkommen bedeuten, ist einer Resolution des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) aus dem Sommer 2023 zu entnehmen.

Der Bundesrat will deshalb mit der EU-Kommission eine Regelung aushandeln, die auch bei den Spesen den Grundsatz von «gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» berücksichtigt. Im Mandat der EU-Kommission ist explizit nichts zu den Spesen zu lesen. Die Schweiz könne jedoch bestimme Massnahmen treffen, um den Besonderheiten ihres Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen.

Kaution könnte mit Abkommen entfallen

Aktuell müssen in gewissen Branchen ausländische Unternehmen eine Kaution hinterlegen, bevor sie in der Schweiz eine Arbeit ausführen. Diese Kaution könnte mit einem Abkommen grundsätzlich entfallen. Sie wäre nur dann fällig, wenn das Unternehmen zuvor die Schweizer Lohnbedingungen verletzt hat.

Das Abkommen über die Freizügigkeit soll zudem die institutionellen Elemente wie die dynamische Rechtsübernahme beinhalten. Allerdings wären davon Änderungen ausgenommen, die die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der entsandten Arbeitnehmenden schwächen würden. Damit ist eine sogenannte Nichtregressionsklausel gemeint.

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