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    Bundesfinanzhof verkündet Entscheidung über Klage gegen Soli

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    Deutschland,

    Nach dem Ersten Weltkrieg versenkt sich die deutsche Hochseeflotte selbst – die daraus folgende Sektsteuer zahlen Bürger bis heute. Auch den Soli gibt es trotz Befristung noch. Ist das verfassungswidrig?

    Der Bundesfinanzhof verkündet heute, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäss ist.
    Der Bundesfinanzhof verkündet heute, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäss ist. - Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Bundesfinanzhof (BFH) will am Montag (10.00 Uhr) seine Entscheidung über eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag verkünden.

    Denkbar ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Dann müssten die Karlsruher Richter entscheiden, ob die nur noch von Besserverdienern gezahlte Abgabe mittlerweile verfassungswidrig ist.

    Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro. Falls die Abgabe eines Tages für verfassungswidrig erklärt werden sollte, wäre eine Frage, ob der Bund seine Soli-Einnahmen zurückzahlen muss.

    Reichen die Argumente?

    Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es will mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fusst auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr.

    Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die grosse Mehrheit jedoch nicht.

    Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige grosse Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener – die oberen zehn Prozent der Einkommen – den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli.

    «Hoffen, dass wir uns in Karlsruhe wiedersehen»

    Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel erklärte, das Verfahren sei eine wichtige Etappe. «Denn wir kämpfen seit Jahren für das komplette Soli-Aus», sagte Holznagel. «Wir hoffen, dass wir uns in Karlsruhe wiedersehen.» Grüne und Linke hingegen wollen die oberen zehn Prozent der Einkommen weiter besteuern, auch wenn der Soli fallen sollte. In der «Rheinischen Post» (Montag) ging Holznagel davonaus, dass der Bundesfinanzhof die Verfassungsmässigkeitdes Soli ab dem Jahr 2020 in Frage stellt. «Ich erwarte für Montag einen Etappensieg», sagte er. Mit einem Urteil aus Karlsruhe sei dann frühestens in einem Jahr zu rechnen.

    Zumindest stillschweigend wird die Klage von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt, der den Soli ohnehin abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt.

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