Das gegen die UBS angeordnete Berufungsverfahren wurde auf März 2021 verschoben. Wegen der Corona-Pandemie war die Einreise nach Frankreich nicht möglich.
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UBS-Mann Markus Diethelm vor den Medien in Paris im Februar 2019. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das ursprünglich auf Juni anberaumte Berufungsverfahren wurde auf März 2021 verschoben.
  • Die UBS wurde im Februar 2019 zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt.

Das Berufungsverfahren gegen die UBS in Frankreich wegen Geldwäsche und Beihilfe zu Steuerhinterziehung findet neu vom 8. bis 24. März 2021 statt.

Das ursprünglich für den 2. bis 29. Juni anberaumte Verfahren war wegen der Corona-Pandemie verschoben worden.

Wegen der Restriktion aufgrund der Corona-Pandemie hätten mehrere Personen nicht nach Frankreich einreisen können. Dies sagte Gerichtspräsident François Reygrobellet zur Nachrichtenagentur AFP. Die Anhörungen werden vor der Kammer 5-12 des Berufungsgerichts in Paris stattfinden. Diese ist auf Finanzkriminalität spezialisiert.

Rekordstrafe für die UBS

Die UBS nahm gegenüber der Nachrichtenagentur AFP die Bekanntgabe des neuen Termins nüchtern zur Kenntnis. Der neue Termin gebe ihr «die Gelegenheit, die für sie geltenden Fakten und Rechtsregeln erneut darzulegen», sagte ein Sprecher.

Die Schweizer Grossbank war im Februar 2019 zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden. Das Pariser Strafgericht hatte die UBS wegen «illegaler Bankwerbung» und wegen «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» schuldig gesprochen.

«Aussergewöhnlich schwerwiegend»

Die erste Instanz hatte die Straftaten ausserdem als «aussergewöhnlich schwerwiegend» beurteilt. Sie hätten «ihren Ursprung in einer strukturierten, systematischen und seit langem bestehenden Organisation», so die Begründung.

Die Bank, die die Vorwürfe stets bestritten hat, hatte umgehend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie sprach von einer Verurteilung «ohne konkrete Beweise». Dabei empörte sich die UBS über «einen Entscheid, der darauf hinausläuft, französisches Recht in der Schweiz anzuwenden». Und der die «Souveränität der Schweiz untergräbt».

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