Beim Coronavirus gilt ab Samstag bereits bei begründeten Verdachtsfällen eine Meldepflicht. Die Verordnung hat das Bundesgesundheitsministerium auferlegt.
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Hinweistafel am Flughafen Berlin-Tegel. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Samstag gilt in bereits im Verdachtsfall auf das Coronavirus eine Meldepflicht.
  • Dies verordnete der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
  • Die Kassen übernehmen die Kosten für Tests von Ärzten und Patienten.

Beim Coronavirus gilt ab Samstag bereits bei begründeten Verdachtsfällen eine Meldepflicht. Eine entsprechende Eilverordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag auf den Weg gebracht, wie sein Ministerium mitteilte. Bislang mussten Ärzte, Kliniken und Labore nur tatsächliche Corona-Infektionen melden.

Verdacht muss begründet sein

Der Verdacht muss der Verordnung zufolge «sowohl durch das klinische Bild als auch durch einen wahrscheinlichen epidemiologischen Zusammenhang» begründet sein. Spahn hatte die entsprechende Eilverordnung am Donnerstag angekündigt.

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Forscher der Universität Bern haben die Ausbreitung des Coronavirus berechnet. - Keystone

Ärzte und Patienten, die sich auf das Coronavirus testen lassen, müssen die Kosten dafür nicht selbst tragen. Darauf einigten sich den Angaben zufolge Krankenkassen und Ärzte am Freitag. Die neue Abrechnungsmöglichkeit und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Kassen soll ebenfalls ab Samstag greifen.

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