Die Zahl der Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel ist rückläufig.
Cannabispflanzen
Cannabispflanzen - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorstandschef Straub: Cannabis ist kein Allheilmittel.
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Das geht aus einer Auswertung des Krankenversicherers Barmer hervor, die der «Welt am Sonntag» vorlag. Demnach gab es 2019 noch 5824 Anträge, in den beiden Folgejahren waren es 4881 und 4272. «Der grosse Hype um Cannabis scheint vorbei, und es wird gezielter eingesetzt», sagte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub der Zeitung.

«In einem therapeutischen Gesamtkonzept kann Cannabis bei Schwerkranken sinnvoller Teil der Behandlung sein», sagte Straub. «Aber es ist eben kein Allheilmittel und als Schmerzmittel allein unzureichend.» Weitere Studien seien erforderlich, um die Wirkmechanismen von Cannabis noch besser zu verstehen und diese in individuelle Behandlungskonzepte einzubinden. Die Barmer bewilligte demnach seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes 2017 knapp 70 Prozent der Anträge.

Wie aus der Barmer-Analyse zudem hervorgeht, wurden in den vergangenen knapp fünf Jahren vergleichsweise viele Anträge im Saarland, in Bayern und in Berlin gestellt, mit 410 beziehungsweise 394 und 355 je 100.000 Barmer-Versicherten. Am geringsten war die Rate demnach in Sachsen mit 198 Anträgen je 100.000 Versicherten.

Das Cannabis-Gesetz war im März 2017 in Kraft getreten. Ärzte können die Droge schwerkranken Patienten verordnen, denen nicht mehr anders geholfen werden kann.

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