Aserbaidschan-Affäre: Bewährung für deutschen Ex-Abgeordneten

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Deutschland,

Im Korruptionsprozess in Deutschland rund um den Kauf von Parlamentariern durch Aserbaidschan ist der Ex-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Axel
Aserbaidschan-Affäre: Bewährung für deutschen Ex-Abgeordneten. - keystone

Das Münchner Oberlandesgericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München, wonach sich Fischer der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Anklage hatte allerdings eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Das Gericht ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge davon überzeugt, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten hat – wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war.

Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt.

Fischer, der seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft sass, kommt mit dem Urteil auf freien Fuss. Weil er wiederholt nicht zum Prozess erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt – dieser Haftbefehl sei nun gegenstandslos geworden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl.

Das Gericht urteilte weiter, dass Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt wird – er kann also nicht in irgendein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden. Die Anklage hatte gefordert, ihm für drei Jahre das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen. Fischer muss ausserdem 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.

Fischer, der aus Karlsruhe (Baden-Württemberg) stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanziellen oder sonstigen Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft».

Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismässig bezeichnet. Ohnehin seien es nur «vermeintliche Indizien», die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht – es nannte im Gegenteil Angaben Fischers und auch von dessen Frau nicht glaubhaft.

Fischer war von 1998 bis 2021 Mitglied des Bundestags in Berlin – des deutschen Parlaments. Wie auch der deutsche Kanzler Friedrich Merz gehört er der christdemokratischen Partei CDU an.

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