Im Vatikan angeklagte Bischöfe und Kardinäle stehen in Zukunft vor dem Tribunal des Kirchenstaates. Das legte Papst Franziskus in einem apostolischen Schreiben fest, welches der Heilige Stuhl am Freitag veröffentlichte. Der Papst änderte damit die Prozess-Vorgaben, nach denen bislang ein von einem Kardinal geleitetes Gericht zuständig war, wie das Medienportal «Vatican News» schrieb.
ARCHIV - Mehrere Kardinäle sitzen mit ihren Biretta-Hüten im Schoss in der Peterskirche. Wegen finanzieller Schwierigkeiten unter anderem durch die Corona-Pandemie hat Papst Franziskus die Gehälter von Kardinälen und Kurienchefs gekürzt. Foto: Andrew Medichini/AP/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet
ARCHIV - Mehrere Kardinäle sitzen mit ihren Biretta-Hüten im Schoss in der Peterskirche. Wegen finanzieller Schwierigkeiten unter anderem durch die Corona-Pandemie hat Papst Franziskus die Gehälter von Kardinälen und Kurienchefs gekürzt. Foto: Andrew Medichini/AP/dpa - ACHTUNG: Dieses Foto hat dpa bereits im Bildfunk gesendet - sda - Keystone/AP/Andrew Medichini

Das Wichtigste in Kürze

  • Nichtsdestotrotz ist weiterhin die Zustimmung des Papstes notwendig, wenn es zu einem Strafprozess gegen einen Kardinal oder Bischof kommen soll.
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Franziskus wollte mit dieser Änderung die Gleichheit für alle Mitglieder der Kirche schaffen, wie aus dem Schreiben hervorging.

Am Donnerstag hatte der Pontifex ebenfalls mit einem sogenannten Motu Proprio den Kurs gegen Korruption und Geldwäsche verschärft. Kardinäle auf Spitzenposten der Kurienbehörden und hohe Funktionäre müssen künftig mit einer Ehrenerklärung versichern, dass gegen sie nicht etwa wegen Steuerhinterziehung oder Korruption ermittelt wird. Auch dürfen sie nicht wegen solcher und anderer Delikte verurteilt sein sowie Geld in Steuerparadiesen anlegen. Obendrein gilt für sie ein Verbot, Geschenke im Wert von mehr als 40 Euro anzunehmen.

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